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 Islamic Relief > Waisenpatenschaft

Waisenpatenschaft

Ab einem Mindestbetrag von 33 Euro im Monat unterstützen Sie ein Kind und dessen Familie.

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Letzte Aktualisierung am  10.01.2012 
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In welchen Ländern ist eine Patenschaft möglich?

Gruppe A mit 33 Euro:
Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Jemen, Kenia, Mali, Niger, Somalia, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Tschetschenien

Gruppe B mit 39 Euro:
Albanien, Indonesien, Irak, Pakistan

Gruppe C mit 48,00 Euro:
Bosnien, Jordanien, Kosovo, Libanon, Palästina

Waisenpatenschaft und Waisenfonds

Nähere Informationen zur 1:1-Waisenpatenschaft und zum Waisenfonds finden Sie hier

Fragen und Antworten

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Was ist eine Waise?

Nach der Definition von Islamic Relief ist ein Waisenkind, wer entweder den Hauptversorger (d.h. den Vater) oder aber beide Elternteile verloren hat.

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Wie lange dauert die Unterstützung?

Sie können Ihr Waisenkind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr unterstützen. Die Mindestdauer für eine Waisenpatenschaft beträgt ein Jahr. Falls Sie eine Patenschaft beenden möchten, halten  Sie bitte eine dreimonatige Kündigungsfrist ein, damit wir in der Zwischenzeit einen neuen Paten für die Waise finden können.

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Kann ich mein Waisenkind kontaktieren?

Ja, Sie können Ihrem Waisenkind Briefe zukommen lassen, indem Sie diese an das Islamic Relief-Büro in Köln oder eine unserer Niederlassungen senden. Einmal im Jahr erhalten Sie einen Bericht über Ihr Waisenkind. Nach vorheriger Vereinbarung mit der Waisenabteilung von Islamic Relief können Sie die Waise auch telefonisch kontaktieren oder aber persönlich besuchen. Die Reisekosten tragen Sie, auch erfolgt die Reise auf eigenes Risiko. Sie können dann Ihr Waisenkind im lokalen Islamic Relief-Büro treffen.

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Kann ich die Patenschaft mit mehreren Personen teilen oder als Institution eine Patenschaft übernehmen?

Ja, das ist möglich. Dabei sollte allerdings eine bestimmte Person als Ansprechpartner für uns zur Verfügung stehen. Sie können zum Beispiel als Schule, als Klasse, als Firma oder als Gemeinde Waisenpatenschaften bei uns abschließen.

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Kann ich meinem Waisenkind Geschenke schicken?

Ja, das können Sie. Allerdings raten wir davon ab, Sachspenden zu schicken. Wenn Sie Ihrem Waisenkind ein Geschenk machen möchten, schicken Sie ihm bitte eine Geldsumme Ihrer Wahl. Das Geld erreicht Ihr Waisenkind schneller als ein Paket, es fallen keine Transportkosten an und das Kind kann sich einen eigenen Wunsch erfüllen.

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Wann beginnen meine Zahlungen für meine Waisenpatenschaft?

Die Zahlungen werden sofort mit dem Beginn der Patenschaft fällig. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir den Betrag entsprechend von Ihrem Konto ab. Wenn Sie per Dauerauftrag zahlen, achten Sie bitte darauf, dass dieser rechtzeitig mit dem Beginn der Patenschaft beginnt. Die Waise erhält das Geld vierteljährlich, es wird dem Vormund des Kindes im März, Juni, September und Dezember übergeben. Die Verwendung des Geldes wird regelmäßig überprüft.

 

 

Wir sind für Sie da

Unser Team in der Patenbetreuung beantwortet gerne Ihre Fragen zur Patenschaft.

Tel. +49 (0) 221  200499-0
Fax +49 (0) 221 200499-20
patenbetreuung@islamicrelief.de

Telefonische Erreichbarkeit
Mo - Fr 09:00 bis 17:00  Uhr

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Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch erhalten Sie von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Für Spendenbeträge bis zu 200 € genügt in der Regel ein Kontobeleg

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