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Waisenkind

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Geldgeschenk


Zusätzlich zu Deinem Patenschaftsbetrag, hast Du jederzeit die Möglichkeit ein Geldgeschenk für Dein Waisenkind zu spenden. Dein Waisenkind bzw. seine Familie kann sich mit dieser zusätzlichen Unterstützung Dinge erwerben, die über die Grundbedürfnisse hinausgehen, wie z.B. ein Fahrrad, um sich den Weg zur Schule zu erleichtern. Aber auch benötigte Möbel z.B. können erworben werden oder der Wunsch erfüllt werden, eine Spareinlage zu haben, mit der die Mütter später ein kleines Geschäft aufbauen können, um sich unabhängiger zu machen.

Besonders beliebt sind Geldgeschenke zu den Festen an Ramadan und Kurban. Mit z.B. 25 Euro pro Fest und pro Waisenkind, können sich die Waisenkinder mit Geschenken zu den Festen verwöhnen.

Geldgeschenk

Mit z.B. 25 Euro kannst Du einem Kind ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

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Persönliches Kennenlernen


Du möchtest Dein Patenkind persönlich kennenlernen? Dann vereinbare jetzt mit uns ein Gesprächstermin per Skype! Halte dafür Deine Skype-ID und mögliche Termine bereit! Ein persönliches Kennenlernen vor Ort ist unter bestimmten Bedingungen auch möglich. Kontaktiere uns hierzu jederzeit.

Briefkontakt


Du möchtest Deinem Patenkind einen Brief schreiben? Wir leiten ihn liebend gerne weiter an Dein Patenkind. Es wird sich sehr freuen und gerne antworten. Bitte verfasse den Brief nach Möglichkeit auf Englisch. Wir übersetzen ihn in die Landessprache des Waisenkindes und melden uns zeitnah, sobald das Patenkind antwortet.

Waisenbericht jährlich


Einmal im Jahr senden wir Dir einen Waisenbericht zu. Darin findest Du aktuelle Informationen über Dein Waisenkind. Falls Du den jährlichen Bericht Mal nicht erhalten hast, dann sende uns über das Formular eine Anfrage zu. Wir senden ihn Dir umgehend zu.

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Meine Daten


Deine Adresse oder allgemeinen Daten haben sich geändert? Fülle das Kontaktformular aus, um uns Deine neuen Daten zuzusenden. Wir passen Sie an.

Meine Kündigung


Möchtest Du Deine Patenschaft beenden, so fülle das Formular aus. Du erhältst eine Kündigungsbestätigung. Deine Patenschaft wird in der Regel innerhalb von einem Monat beendet. Bitte beachte, dass die Mindestlaufzeit einer Waisenpatenschaft ein Jahr beträgt.

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Fragen oder Anregungen?


Unser Team im Patenservice beantwortet gerne Deine Fragen rund um die Patenschaft.

 


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FAQs zu den Patenschaften


Hier findest Du eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen zu dem Thema Patenschaft und Waisenkinder.

Durch eine Patenschaft erhält ein Waisenkind dringend benötigte Hilfe. Diese beinhaltet Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft, gesundheitliche Versorgung und emotionalen Beistand. Durch eine Patenschaft kann der Pate helfen, die physische und mentale Gesundheit seines Waisenkindes zu verbessern und zu erhalten. Außerdem kann das Kind in einer angemessenen Unterkunft leben und die schulische Grundausbildung des Waisenkindes wird gefördert. Der Pate unterstützt Aktivitäten, um das Wohlergehen und die sozialen Fähigkeiten des Waisenkindes zu stärken. Somit wird das Waisenkind dazu befähigt und ermutigt, sich eine eigene Zukunft aufzubauen.

Von einer Patenschaft profitiert die ganze Familie des Waisenkindes. Begünstigt sind insbesondere auch die Mutter sowie die Geschwister der Waise. Aber auch nahe Verwandte werden in die Hilfe mit einbezogen, sofern das Kind bei ihnen lebt, weil die Mutter ebenfalls verstorben ist oder das Waisenkind nicht bei der Mutter lebt.

Die Mindestlaufzeit für eine Waisenpatenschaft beträgt ein Jahr und endet spätestens mit dem 24. Geburtstag des Kindes. Die Patenschaft kann auch nach der Volljährigkeit der Waise fortgeführt werden, sofern sie finanzielle Hilfe beim Studium oder bei der Ausbildung benötigt. In wenigen Fällen, wie beispielsweise bei einer schweren Krankheit, kann eine Waisenpatenschaft auch nach dem 24. Geburtstag fortgeführt werden.

Es gilt zwischen zweierlei Art von Kündigungen zu unterscheiden. Die Kündigung seitens des Paten und die Kündigung seitens Islamic Relief. Die Kündigung seitens des Paten sollte schriftlich entweder postalisch oder über das erfolgen. Sollte seitens Islamic Relief gekündigt werden, so kann das an folgenden Gründen liegen:

  Hat sich das Einkommen der Familie verbessert und liegt über dem von Islamic Relief gesetzten Richtwert dieser Region, wird die Familie aus dem Programm entlassen.
 Wenn eine weibliche Waise heiratet und somit von ihrem Ehemann versorgt werden kann, scheidet sie aus dem Programm aus. Heiratet der weibliche Vormund des Waisenkindes erneut und kann der neue Ehepartner die Familie versorgen, so scheidet die Familie ebenfalls aus dem Programm aus. Kann der neue Ehemann nicht für die Kinder Sorge tragen, so bleiben die Kinder im Programm.
  Stirbt ein Waisenkind, so werden unsere Paten unverzüglich informiert. Falls das Kind Geschwister hatte, kann im Idealfall ein Geschwisterkind in das Waisenpatenschaftsprogramm aufgenommen werden.
  Verweigert ein Waisenkind oder dessen Familie die Kooperation mit Islamic Relief wird das Kind aus dem Programm ausgeschlossen.

Lebenssituationen ändern sich und dafür haben wir vollstes Verständnis. Solltest du einmal nicht in der Lage sein, die Waisenmonatsbeiträge fristgerecht zu zahlen, stellt dies jedoch ein erhebliches Problem für die betroffenen Waisenfamilien dar. In Ausnahmefällen können wir den Einzelfall überprüfen und evtl. zu einer Übereinkunft kommen. Bitte melde dich immer zeitnah bei uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Im Regelfall müssen wir bei drei nicht bezahlten Monaten die Waisenpatenschaft kündigen. Eine Waisenpatenschaft bringt Verantwortung mit sich und sollte nicht ohne eine feste Absicht abgeschlossen werden.

Islamic Relief definiert eine Waise als ein Kind, das entweder seinen Vater oder beide Elternteile verloren hat. Auch ein Vater, der seine Familie seit mindestens einem Jahr im Stich gelassen hat, hinterlässt somit Waisenkinder. Bei der Aufnahme in das Waisenprogramm werden weder Geschlecht, Religion noch die Herkunft der Kinder berücksichtigt, um Diskriminierungen jedweder Art auszuschließen.

Diese Kontaktmöglichkeiten gibt es:

Islamic Relief erlaubt den persönlichen Kontakt, solange der Pate nicht selbstständig versucht, die Waise oder ihre Familie per Telefon, E-mail, Fax, Sozialen Medien oder sonstigen Kanälen zu kontaktieren. Alle Kontaktarten zwischen Paten und Waisen dürfen nur unter Aufsicht von Islamic Relief stattfinden. Diese Regelung dient dem Schutz der Kinder sowie dem Schutz der persönlichen Daten unserer Paten.

  Briefkontakt. Sie können einen persönlichen Brief an Ihr Patenkind und Ihre Familie verfassen. Diesen senden Sie bitte per E-Mail an paten@islamicrelief.de. Anschließend wird er zum Schutz der Kinder sowie der Paten auf seinen Inhalt geprüft. Der geprüfte Brief wird an den Waisenbetreuer weitergleitet, welcher die Familie persönlich mit diesem besucht. Der Familie wird dann etwas Zeit gegeben, damit sie in Ruhe eine Antwort verfassen können.

  Skype-Anruf. Paten können mit ihren Waisenkindern auch telefonisch oder per Skype in Kontakt treten. Ein Termin wird von Islamic Relief koordiniert. Es ist sehr wichtig, dass ein festgelegter Termin wahrgenommen wird, da das Waisenkind sich mit seinem Vormund in das Projektbüro vor Ort begibt, um das Skype-Telefonat wahrzunehmen.

Wichtige Hinweise zum Besuch deines Waisenkindes vor Ort:

Bitte beachte auch hierbei, dass wir eine Vorlaufzeit von mindestens 30 Werktagen benötigen. Der Pate kann die Waise auf eigene Kosten besuchen. Dafür muss ein Besuchsformular ausgefüllt und vor Reiseantritt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Das Treffen findet im Projektbüro statt. Falls Reisekosten für die Familie entstehen, müssen diese vom Paten getragen werden. Besuche können lediglich einmal pro Jahr stattfinden, um eine Überlastung der Familie sowie der Mitarbeiter vor Ort zu vermeiden.

Wir werden weiterhin den gleichen Umfang an Berichten zur Verfügung stellen wie bisher in Form eines individuellen Berichts für jedes Waisenkind. Gegenwärtig werden die Berichte für mehr als 85.000 unterstützte Waisenkinder weltweit erstellt und an die Spender geschickt.

Bitte beachten Sie, dass alle bestehenden Patenschaften bis zu drei Jahre lang auf dem ursprünglichen Preisniveau gehalten werden. Wir werden alle derzeitigen Spender bitten, in dieser Zeit auf den neuen Beitrag umzusteigen. Wenn Sie nach Ablauf der drei Jahre immer noch nicht in der Lage sind, eine Patenschaft zum neuen Preis zu übernehmen, wird Ihre Spende in einen Waisengesundheits- und Bildungsfonds übertragen, der mehrere Waisenkinder mit besonderen medizinischen und schulischen Bedürfnissen unterstützt. Für diesen Fonds müssen Sie nichts extra spenden. Allen Spendern dieses Fonds wird ein jährlicher Standardbericht vorgelegt, der die Auswirkungen des Fonds und besondere Fälle hervorhebt.

Der neue Beitrag für eine 1:1-Patenschaft beträgt 65 Euro für alle Länder, in denen Islamic Relief Waisen unterstützt.

Die Preiserhöhung tritt ab sofort für alle neuen Patenschaften in Kraft.

Beständige Krisen und Kriege, Naturkatastrophen und der dramatische Anstieg der Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren haben die Menschen in vielen Teilen der Welt stark belastet. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Waisenfamilien und ihre Fähigkeit, grundlegende Bedürfnisse zu decken. Um unserer Verantwortung weiterhin gerecht werden zu können, die Erfüllung der Bedarfe und Entwicklungsmöglichkeiten der Waisen zu gewährleisten, gibt es keinen anderen Weg, als den Beitrag entsprechend anzupassen.

Wir haben festgestellt, dass es immer schwieriger wurde, die Grundbedürfnisse der Familien der Waisenkinder in den meisten Ländern mit den derzeitigen Beiträgen zu decken. Dies ist das erste Mal seit 20 Jahren, dass wir die Patenschaftsbeiträge anpassen. In Anbetracht der Auswirkungen der Inflation und der weltweit steigenden Kosten war diese Anpassung unausweichlich, um weiterhin unserer Verpflichtung gegenüber von unseren Waisenkinder nachzukommen.

Im Moment müssen Sie nichts tun. Die Patenschaft wird wie gewohnt fortgesetzt. Wir werden Sie jedoch zu gegebener Zeit anschreiben, um Ihnen einen Übergangszeitraum für die Umstellung auf die neue Preisgestaltung zu nennen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dies für einige eine große Erhöhung darstellt, und möchten mit Ihnen zusammenarbeiten, um Sie schrittweise an die neuen Preise heranzuführen.

Wir planen, die Beiträge alle paar Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls schrittweise an die Inflation und die Lebenshaltungskosten anzupassen. Für die Zukunft rechnen wir nicht mit einer so großen Beitragserhöhung.

Uns ist bekannt, dass einige Wohltätigkeitsorganisationen wesentlich niedrigere Patenschaftsbeiträge anbieten. Wir orientieren uns jedoch nicht an den Preisen anderer Hilfsorganisationen, sondern an der Befriedigung der Grundbedürfnisse der Waisenkinder, die wir unterstützen.
Zusätzlich zu den dramatisch gestiegenen Lebenshaltungskosten haben wir unsere Patenschaftsteams vor Ort, die in regelmäßigem Kontakt mit den Patenfamilien stehen, zu diesem Thema befragt.

Wir sind uns bewusst, dass Sie Waisen über andere Hilfsorganisationen vielleicht mit einem geringeren Beitrag unterstützen können, aber Sie können sich darauf verlassen, dass eine höhere Spende bedeutet, dass mehr Geld bei den Waisenfamilien ankommt, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Das ist in diesen schwierigen Zeiten umso wichtiger.

Das dreistufige System wurde vor über 20 Jahren eingeführt und basierte auf den damaligen Lebenshaltungskosten. Im Laufe der Jahre stellte sich heraus, dass die meisten unserer Spender Waisenkinder in der unteren Stufe unterstützten und weniger Waisenkinder in der oberen Stufe gefördert wurden. Stattdessen haben wir uns auf einen festen Beitrag für alle Länder entschieden, um mehr Fairness zu schaffen. Wenn eine Familie jedoch einen größeren Bedarf hat, z. B. aufgrund der Größe der Familie, können wir versuchen, eine zusätzliche Patenschaft zu übernehmen, indem wir eines der anderen Kinder unterstützen.

Für alle neuen Patenschaften gilt ab sofort der neue Beitrag, auch wenn Sie bereits Pate mit einem der alten Beiträge sind. Wir hoffen, dass wir im Laufe der Zeit alle derzeitigen Spender mit einer vereinbarten Übergangsfrist auf die neuen Preise umstellen können.

Fast alle unsere Kinder kommen aus Waisenfamilien, in denen der Vater gestorben oder abwesend ist und sein Aufenthaltsort unbekannt ist. Manchmal berücksichtigen wir auch Fälle, in denen der Vater nicht für das Kind sorgt, z. B. weil er sich von der Mutter scheiden lässt oder weil er behindert (vielleicht körperlich eingeschränkt?) ist und die Familie nicht versorgen kann. Diese Umstände werden von Fall zu Fall besonders geprüft.