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Zu diesen Zeiten können Sie uns erreichen:
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Haben Sie Fragen zu Ihrer Spendenbeschinigung?
Viele Fragen unserer Spender kennen wir bereits und beantworten sie auch auf unserer Webseite. Erfahren Sie jetzt mehr in unseren FAQ's weiter unten (Häufig gestellten Fragen).
Es ist nicht notwendig, den Namen des Kindes beim Schächten zu nennen. Nach Ansicht vieler Gelehrter darf sogar beim Schächten kein anderer Name außer dem Namen Allahs gesprochen werden. Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Spende Ihre Absicht (Niyya) entsprechend fassen.
Adak und Aqiqa werden quartalsweise in verschiedenen Ländern geschächtet, in denen der Bedarf hierfür vorhanden ist. Sie können Adak und Aqiqa für eine Spende von 100 Euro schächten lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier ,,Adak/Nadhr" oder ,,Aqiqa".
Generell können wir leider keine Bestätigung schicken, allerdings haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns zu kontaktieren. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zu diesen Projekten.
Ratenzahlungen sowie Teilfinanzierungen sind bei diesem Brunnenprojekt leider nicht möglich. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen Brunnen zu finanzieren, können Sie beispielsweise eine Sammelspende gemeinsam mit Personen aus dem Verwandten- und Freundeskreis tätigen.
Seit mehreren Jahren beschränken wir uns darauf, unsere Brunnenprojekte als eine von mehreren Komponenten im Rahmen eines umfassenderen Entwicklungsprojekts in Bangladesch umzusetzen. Weitere Brunnenprojekte in anderen Ländern werden derzeit nicht angeboten. Nähere Informationen zum Entwicklungsprojekt in Bangladesch finden Sie hier.
Ja, nach Abschluss des Projekts erhalten alle Brunnenspender einen ausführlichen Bericht inklusive verschiedener Fotos ihrer Brunnen. Der Bericht wird mit einer Dankesurkunde in einer Mappe versendet.
Auch in diesem Jahr bietet Islamic Relief ein Brunnenprojekt an, und zwar in Bangladesch in der Region Sylhet.
Sollten Sie einmal auf unserer Webseite kein Brunnenprojekt zum Spenden vorfinden, so bieten wir gerade keines an.
Sollten Sie Interesse an einem Brunnen haben, so kontaktieren Sie bitte unseren Spenderservice unter info@islamicrelief.de oder unter der Telefonnummer 0221 200 499 0
Ja, Ihre Daten werden zu Ihrer größtmöglichen Sicherheit über eine Secure-Server-Verbindung (SSL) übertragen. Dadurch werden Ihre persönlichen Daten wie beispielsweise Ihre Bankverbindung verschlüsselt und sind gegen Fremdangriffe geschützt.
Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet wie folgt statt:
Wir verzeichnen Ihren Namen und Ihre Anschrift in einem Verzeichnis. Das Verzeichnis übermitteln wir an Dienstleister, die für uns Werbemittel erstellen, die wir Ihnen per Post zukommen lassen. Sie können der Übermittlung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung jederzeit widersprechen. Hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse:
Tel: 0221 200 499-0; Fax: 0221 200 499-20; E-Mail: info@islamicrelief.de.
Sofern Sie über unsere Webseite eine Onlinespende tätigen, übermitteln wir Ihre Zahlungsdaten ausschließlich zum Zwecke der Zahlungsabwicklung an ein Zahlungsinstitut.
Eine Weitergabe zu anderen Zwecken an Dritte findet nicht statt.
Es ist möglich, eine Spende auch anonym zu tätigen. Allerdings würden wir Sie gerne zukünftig über unsere Projekte informieren, sodass wir uns freuen würden, wenn Sie sich bei uns mit ihrer Adresse registrieren.
Sie können selbstverständlich auch bar, telefonisch, per Bankeinzug oder Überweisung spenden.
Unser Spenderservice ist unter 0221 200 499-0 erreichbar.
Unser Spendenkonto lautet:
Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V.
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE 94 370501980012202099
SWIFT-BIC: COLS DE 33
Für Barspenden erreichen Sie uns montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter folgenden Adressen:
Köln
Neusser Straße 723 - 725
50737 Köln
Berlin
Gitschiner Str. 17
10969 Berlin
Essen
Altendorfer Str. 312
45143 Essen
Die Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte entnehmen Sie bitte hier.
Möchten Sie einen Bankeinzug einrichten lassen, so kontaktieren Sie bitte unseren Spenderservice unter 0221 200 499-0
Eine Fidya ist eine Ersatzleistung für nicht gefastete Tage aufgrund eines legitimen Grunds.
Ihre Fidya-Spende kann sowohl im als auch nach dem Ramadan entrichtet werden. Nach der Meinung vieler Gelehrten haben Sie Zeit, Ihre Fidya bis zum nächsten Ramadan zu spenden.
Fidya ist eine Kompensation und bedeutet Ersatzleistung. Diese müssen nach Mehrheit der Gelehrten jene leisten, die z.B. aus Altersgründen, wegen chronischer Krankheit, Schwangerschaft, Stillzeit oder längerer Reisen im Ramadan nicht fasten können.
Bei kurzfristiger Krankheit wird der jeweilige Tag einfach nachgefastet und es muss keine Fidya entrichtet werden.
Hält die Krankheit oder die Reise beispielsweise jedoch länger an als bis zum Eintreffen des nächsten Ramadans, so muss die Fidya pro nicht gefasteten Tag entrichtet werden. Weiß man jedoch schon im Voraus, dass man die nicht gefasteten Tage bis zum nächsten Ramadan nicht nachfasten kann, etwa weil die Krankheit dauerhaft anhält, so kann die Fidya bereits im oder unmittelbar nach Ramadan entrichtet werden.
Bei der Fidya muss für jeden nicht gefasteten Tag eine arme Person gespeist werden. Der Betrag dafür bei Islamic Relief Deutschland beträgt derzeit 12 Euro pro Tag (entsprechend der Zakat-ul-Fitr), das heißt 360 Euro für den gesamten Ramadan, wenn man von 30 Fastentagen ausgeht.
Sie können auch für mehrere Lebensmittelpakete spenden. Ein Lebensmittelpaket versorgt eine sechsköpfige Familie einen Monat lang mit Grundnahrungsmitteln wie Reis, Mehl, Öl, Zucker und beträgt 60 Euro. Wenn auch dieser Betrag zu hoch ist, sollten Sie den Betrag spenden, den Sie sich leisten können.
Islamic Relief Deutschland (IRD) ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation und wurde 1996 in Köln gegründet. Islamic Relief Deutschland ist Partner von Islamic Relief Worldwide, einem Netzwerk mit 14 selbstständigen Islamic Relief-Partnerorganisationen in Europa, Afrika, Asien und den USA, das 1984 als Reaktion auf die damalige Hungersnot am Horn von Afrika gegründet wurde. Dank unseres weltweiten Netzwerkes von Partner- und Projektbüros in mehr als 40 Ländern erreichen wir mit unseren Nothilfe- und Entwicklungsprojekten bedürftige Menschen in Afrika, Asien, Nahost und Osteuropa. Unterstützt wird unsere Hilfe durch Tausende von einheimischen Helfern und koordiniert durch das internationale Büro in Birmingham. Der Hauptsitz von Islamic Relief Deutschland ist in Köln; Niederlassungen befinden sich in Berlin, Essen und München.
Was unser Handeln leitet
Richtschnur unseres Handelns sind universelle humanitäre Ziele: Schutz des Lebens und der Würde des Menschen, Schutz der Familien und Kinder, Anrecht auf materielle Sicherheit sowie freie geistige und spirituelle Entfaltung. Zudem lassen wir uns insbesondere durch die folgenden islamischen Werte leiten: Aufrichtigkeit (Ikhlas), Barmherzigkeit (Rahma), Soziale Gerechtigkeit (‘Adl), Exzellenz (Ihsan) und Verantwortlichkeit (Amana).
Lesen Sie hier mehr über unser Leitbild/ unsere Werte!
Nein, Islamic Relief ist keine türkische Organisation. Islamic Relief Deutschland (IRD) ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation und wurde 1996 in Köln gegründet. Wir sind Partner von Islamic Relief Worldwide, einem Netzwerk mit 14 selbstständigen Islamic Relief-Partnerorganisationen in Europa, Afrika, Asien und den USA, das 1984 als Reaktion auf die damalige Hungersnot am Horn von Afrika gegründet wurde.
Wir haben ein internationales Team. Unser Spenderservice spricht sowohl deutsch als auch türkisch, arabisch, berberisch und englisch. Gerne können Sie uns in einer dieser Sprachen kontaktieren!
Wir handeln ungeachtet politischer Überzeugungen, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht und Religion sowie ohne Erwartung von Gegenleistung
Als Unterzeichner des Code of Conduct for the International Red Cross and Red Crescent Movement and NGOs in Disaster Relief verpflichten wir uns zu weltweit gültigen Grundsätzen der Menschlichkeit, der Unparteilichkeit, der politischen und religiösen Neutralität sowie kultureller und lokaler Sensibilität.
Wir stellen hohe professionelle Ansprüche an unsere Arbeit und verpflichten uns, diese Ansprüche jederzeit zu erfüllen.
Als Unterzeichner des Code of Conduct for the International Red Cross and Red Crescent Movement and NGOs in Disaster Relief verpflichten wir uns zu weltweit gültigen Grundsätzen der Menschlichkeit, der Unparteilichkeit, der politischen und religiösen Neutralität sowie kultureller und lokaler Sensibilität.
Wir veröffentlichen einen Jahresbericht und legen darin Rechenschaft ab. Auch durch unsere Mitgliedschaften in Initiativen und Verbänden verpflichten wir uns zu umfassender Transparenz, wie zum Beispiel im Deutschen Spendenrat e.V. und in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Kaffara ist eine Leistung, die als Sühne für einen Fehler oder eine Sünde gilt. Mit entsprechender Tauba gleicht sie die Sünde entsprechend der vorgegebenen Kaffara aus. Diese kann auf verschiedene Weise geleistet werden, wie z.B. durch die Zahlung eines Geldbetrages (zur Speisung eines Bedürftigen) oder durch zusätzliches Fasten. Hierbei kommt es auf den Sachverhalt an. Schauen Sie dazu bitte folgende Frage: Wann muss Kaffara geleistet werden?
1. Bricht man das Fasten ohne triftigen Grund, ist der erste Schritt, Allah gegenüber aufrichtige Reue zu zeigen. Denn Er ist derjenige, der die Fehler der Menschen vergibt. Zusätzlich ist man verpflichtet, zwei Monate ohne Unterbrechung zu fasten. Ist man dazu nicht in der Lage, speist man 60 Arme. Auch hier gilt der Richtwert von 12 Euro pro Person.
Diese Sühnehandlung (Kaffara) gilt jedoch nur für einen absichtlich abgebrochenen oder ausgelassenen Fastentag.
2. Ein nicht eingehaltenes Versprechen wird durch die Speisung von zehn bedürftigen Menschen gesühnt. Kann jemand sich dies nicht leisten, so sollte er drei Tage fasten, verbunden mit der Absicht, nie wieder ein Versprechen zu brechen.
Die Kaffara kann sowohl für Lebensmittel als auch für anderes, wie z. B. Kleidung, verwendet werden. Islamic Relief Deutschland verwendet die Kaffara das ganze Jahr über für Lebensmittelpakete.
Nein, dies ist nicht möglich, da bei Fälligkeit einer Kaffara nicht ausgesucht werden darf, in welches Projekt sie geht. Religiös betrachtet geben Sie Ihre Kaffara ab und überlassen dann der Hilfsorganisation die Verwendung dieser nach islamischen Grundsätzen.
Es ist ausreichend, wenn Sie als Familie ein Kurban schächten. Dies praktizieren viele Spender so und es ist im Islam eine bekannte Sunna des Gesandten Allahs, Frieden und Segen seien auf ihn. Sollten Sie jedoch der Ansicht sein, dass jedes Mitglied ein Kurban schächten muss, dann ist dies auch in Ordnung. In beiden Fällen nehmen wir das Kurban an und beides ist aus islamischer Sicht in Ordnung. Zu näheren Informationen zu verschiedenen islamischen Rechtsurteilen hierzu bitten wir Sie, einen Imam oder Gelehrten Ihres Vertrauens zu fragen.
Islamic Relief bietet ihren Spendern unterschiedliche Gruppenpreise an, da die Lebenshaltungskosten in den Projektländern unterschiedlich hoch sind. In Äthiopien beispielsweise kostet ein Opfertier weniger als in der Türkei. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Währungs- und Wirtschaftssituation der Länder. Außerdem ist uns wichtig, gesunde Tiere im Mindestalter zu kaufen und angemessene Kurban-Rationen an die Begünstigten zu verteilen.
Die Tiere werden vor dem Fest gekauft. Dabei wird die Menge entsprechend des Bedarfs vor Ort kalkuliert. In den ersten drei Tagen des Opferfestes wird das Tier geschächtet, zerteilt und in Portionen an Bedürftige verteilt, die vorher von Islamic Relief ermittelt werden.
Islamic Relief ist weltweit in mehr als 40 Ländern vertreten und verfügt über eigene Länderbüros, sodass wir uns rechtzeitig um die Beschaffung der Tiere kümmern können. Da wir ganzjährig in diesen Ländern helfen, erreichen wir die Bedürftigen gezielt und können dadurch versichern, dass Ihre Kurban-Spende dort ankommt, wo sie am meisten benötigt wird. Die Organisation und Durchführung der Kurban-Verteilungen wird von Islamic Relief genau beobachtet und dokumentiert. Beim gesamten Umsetzungsprozess wird außerdem von der Beschaffung bis zur Verteilung darauf geachtet, dass die Gemeinschaften und Ökonomien vor Ort vom Projekt mit profitieren.
Mit einer Spende von 35 Euro haben Sie auch an diesem Kurban wieder die Möglichkeit, Kindern ein Festgeschenk zu spenden. Ein Festgeschenk enthält, je nach Land, beispielsweise Kleidung, Einkaufsgutscheine, Schulmaterialien oder Schultaschen. Ihr Patenkind, das Sie bei Islamic Relief Deutschland unterstützen, erhält das Festgeschenk in Form eines Geldgeschenks. Damit kann für die Kinder das finanziert werden, was sie sich wünschen.
Aufgrund der hohen Zahl der Opfertiere die von Islamic Relief geschächtet werden ist es organisatorisch leider nicht möglich, die Namen jedes einzelnen Spenders zu nennen. Es ist islamisch gesehen aber auch nicht notwendig, den Namen des Spenders beim Schächten zu nennen. Nach Ansicht vieler Gelehrter darf sogar beim Schächten kein anderer Name außer dem Namen Allahs gesprochen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie zum Zeitpunkt der Spende Ihre Absicht (Niyya) entsprechend fassen.
Schafe, Ziegen, Kühe und Büffel werden zum Opferfest geschächtet.
Spender erhalten nach Kurban ein Dankschreiben und können in unserer Zeitschrift „Partnership“ den Kurbanbericht nachlesen. Auch auf unserer Internetseite www.islamicrelief.de/kurban/ werden Informationen zur Umsetzung des Kurban-Projekts veröffentlicht.
Natürlich ist es möglich mit anderen Personen zusammen ein Kurban zu schächten. Dies geht aber nur mit einer Kuh, einem Büffel oder einem Kamel, welche von 7 Familien zu je einem Anteil geopfert werden . Schafe oder Ziegen können nicht gemeinsam mit anderen geschächtet werden.
Bank-Überweisungen müssen spätestens am ersten Eid-Tag (16. Juni 2024) auf dem Spendenkonto eingegangen sein. Online-Spenden jeder Art über unsere Webseite können Sie bis zum dritten Festtag (18. Juni bis 18:00 Uhr) tätigen. Barspenden können in allen Islamic Relief Büros deutschlandweit bis zum Nachmittagsgebet (ca. 18:00 Uhr) des dritten Festtages, abgegeben werden. Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Öffnungszeiten. Diese finden Sie weiter unten.
Selbstverständlich werden die Kurbanis/Opfertiere an den ersten drei Festtagen geschächtet und an die Bedürftigen verteilt. Islamic Relief führt dieses religiöse Projekt bereits seit 1986 durch. Es ist uns sehr wichtig, hierbei die islamischen Prinzipien einzuhalten und die Kurban-Spende entsprechend unseres Glaubens umzusetzen. Dabei wird jedem Land die Anzahl der zu schächtenden Kurbanis mitgeteilt, sodass diese gekauft, geschächtet und entsprechend an die Bedürftigen vor Ort verteilt werden können. Wichtig ist nur, dass Sie als Spender Ihr Kurban rechtzeitig vor dem Fest an uns spenden.
Jedes Jahr bieten wir an, die Kurban-Spende für mehrere Ländergruppen abzugeben. Es gibt aber dennoch eine jährlich variierende kleinere Auswahl von Ländern, an die man gezielt Kurban spenden kann. Auf diese Weise sparen wir Verwaltungskosten ein und können die Verteilung des Kurbanfleisches entsprechend der aktuellen Lage in den Projektländern auf besonders arme Regionen konzentrieren.
Wenn man finanziell nicht dazu in der Lage ist, ein Opfertier zu spenden, kann man bei Islamic Relief zumindest in den Kurbanfonds spenden, auch wenn dies nicht als Kurban gilt. Mit den hier angesammelten Spenden werden zusätzliche Opfertiere eingekauft, geschächtet und das Fleisch verteilt.
Islamic Relief plant das Kurban-Projekt in dem jeweiligen Land und der Region bereits lange im Voraus. Meist sind alle Familien unserer Waisenkinder ebenfalls in das Kurban-Projekt integriert und werden bevorzugt. Daher empfehlen wir grundsätzlich, Kurban nicht an das eigene Waisenkind zu spenden, da es ohnehin Kurban-Fleisch erhalten wird.
Sowohl unsere Islamic Relief-Prinzipien als auch unser Glaubensbekenntnis verpflichtet uns, jedem Bedürftigen zu helfen. Wenn also in einer Region oder in einem Land einer bedürftigen Gemeinschaft mit Kurban-Fleisch geholfen wird, und darunter auch Nichtmuslime leben, so werden diese nicht ausgeschlossen. Die Mehrheit der Bedürftigen, die Kurban-Fleisch erhalten, sind aber Muslime. Anmerkung: Im Islam gibt es kein Verbot, am Kurbanfest auch Nichtmuslimen zu helfen.
Es gibt verschiedene Schritte, um den Erfolg eines Projektes zu überprüfen:
Entwicklungsprojekte sind Projekte, die das Ziel haben, die Lebenssituationen der Menschen in einem Land oder Gebiet nachhaltig und langfristig zu verbessern. Im Gegensatz zu Nothilfeprojekten, welche in Notlagen unmittelbar das Überleben der Menschen sichern, werden Entwicklungsprojekte umgesetzt, um die Anfälligkeit der Menschen gegenüber Katastrophen, Armut und Krankheit zu senken oder aber auch um ganze Dörfer oder Regionen wirtschaftlich zu fördern.
Islamic Relief setzt von Deutschland aus kein Personal in Projektländern ein, da wir vor Ort lokale Mitarbeiter haben, die die Projekte umsetzen. International ausgeschriebene Stellen können Sie auf den Seiten von Islamic Relief Worldwide und den Partnerbüros finden.
Wir bieten jedes Jahr ein neues Brunnenprojekt in verschiedenen Ländern und zu verschiedenen Preisen an. Wenn Sie möchten, informieren wir Sie, wenn wir Brunnen verfügbar haben. Alternativ können Sie für Wasser spenden, dann wird Ihre Spende zukünftig für Wasserprojekte eingesetzt werden. Kontaktieren Sie unseren Spenderservice für weitere aktuelle Informationen zu unserem Brunnenprojekt oder besuchen Sie hier unsere FAQ-Seite zum Brunnenprojekt.
Der islamische Glaube motiviert sehr dazu, Menschen zu helfen, unabhängig von deren Religion oder Herkunft. Auch unser Prophet Muhammed (Segen und Frieden seien auf ihm) half z.B. bei Hungersnöten in nichtmuslimischen Gemeinden nahe Mekka und organisierte Hilfskonvois. Jeder Mensch hat das Recht, von seinen Mitmenschen Hilfe zu erhalten, denn dies ist ein Akt der Barmherzigkeit und Güte, die Allah unter den Menschen verteilt hat. Somit hilft Islamic Relief auch nichtmuslimischen Bedürftigen in muslimischen sowie in nichtmuslimischen Ländern.
Islamic Relief führt immer wieder verschiedene Projekte, größtenteils in Kooperation mit anderen Organisationen, in der Türkei durch. Z.B. wurden bereits Einsätze über die syrische Grenze organisiert (Flüchtlingshilfe). Zu Ramadan und Kurban sind wir regulär in der Türkei aktiv. Auch bei Naturkatastrophen leistet Islamic Relief immer wieder Hilfe, wie in der Vergangenheit z.B. in Erzincan und Marmara. Ein Projektbüro von Islamic Relief gibt es in der Türkei seit kurzem auch.
Das Besondere an Islamic Relief ist, dass wir eine Hilfsorganisationen sind, die eigene Projektbüros vor Ort hat. Islamic Relief unterhält in mehr als 40 Ländern Projekt- und Partnerbüros. Die dortigen, größtenteils einheimischen Mitarbeiter sind dafür zuständig, langfristige Entwicklungsprojekte zu realisieren, die Waisenpatenschaften zu koordinieren und Nothilfemaßnahmen in den betroffenen Regionen durchzuführen. Nur in wenigen Fällen sind wir darauf angewiesen, mit Partnerorganisationen zusammenzuarbeiten - meist dann, wenn die politische Situation dies nicht anders zulässt.
Da der Besuch von Projekten vor Ort mit einem hohen Aufwand und teilweise einem Sicherheitsrisiko verbunden ist, können wir Projektbesuche nur in wenigen Fällen nach eingehender Prüfung und Planung und auf eigene Kosten ermöglichen. Als Waisenpate z.B. haben Sie grundsätzlich nach Absprache die Möglichkeit, Ihr Waisenkind vor Ort in einem unserer Projektbüros zu besuchen.
Außerdem besteht ebenso grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen einer Initiative oder einem größeren Engagement eines unserer Projekte zu besuchen. Wenn Sie besondere Fachkenntnisse besitzen, die Sie für Islamic Relief einsetzen möchten, so können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Wir finden im gemeinsamen Gespräch heraus, inwiefern eine solche Reise organisiert werden kann.
Uns ist es wichtig, gerade hier in Deutschland genug Spenden zu sammeln, um damit vor Ort mehr erreichen zu können. Hierfür können Sie uns jederzeit kontaktieren und sich z.B. als Ehrenamtler engagieren.
Je schneller die Spende bei uns eingeht, gerade bei Katastrophen, umso sicherer können wir unsere Hilfseinsätze planen. Mit Ihrer Spende helfen Sie auf drei Wegen: sofort bei Notfalleinsätzen, bei der langfristigen Umsetzung von Projekten und bei der Vorsorge für die nächste Katastrophe.
Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat sowie der neunte Monat im islamischen Kalender. In diesem Monat verzichten Muslime von der Morgendämmerung, dem ersten Gebet, bis zur Abenddämmerung, unter anderem auf Essen und Trinken. Kinder, schwangere und stillende Frauen, sowie kranke und alte Menschen können von dieser Regel ausgenommen werden. Außerdem wurde nach muslimischem Glauben der Quran in diesem Monat herabgesandt. Deshalb sollen sich Muslime in diesem Monat besonders mit dem Quran beschäftigen und sich so wenig wie möglich mit weltlichen Dingen befassen. So sind auch Geschlechtsverkehr, Streit und Fluchen während des Ramadans tagsüber beim Fasten nicht erlaubt. Viele Muslime beten nach prophetischer Tradition zudem bis spät in die Nacht das Tarawih-Gebet, um ihre Verbindung zu ihrem Schöpfer in diesem Monat weiter zu stärken.
Das Ramadanfest (arabisch Eid-ul-Fitr, türkisch Ramazan Bayramı, auch auf Deutsch Zuckerfest genannt) findet immer im Anschluss an das Ende des Ramadan-Monats statt und wird ein Tag gefeiert. Es ist nach dem Kurbanfest das wichtigste islamische Fest im Jahr. Der ursprüngliche, arabische Name des Festes Eid-ul-Fitr geht auf die besondere Spende namens Zakat-ul-Fitr zurück, die Muslime vor diesem Festtag zugunsten der Armen entrichten müssen. Neben der Freude auf das Ramadanfest steht an diesen Tagen das Gedenken an die Notleidenden im Vordergrund.
Der Ramadan ist unter den folgenden fünf Voraussetzungen verpflichtend:
Die Zakat-ul-Fitr entspricht etwa einer Mahlzeit. Derzeit beträgt die Zakat-ul-Fitr in Deutschland 12 Euro pro Person. Sie muss spätestens am Ramadan-Festtag vor dem Festgebet entrichtet werden. Sie können bei Islamic Relief Deutschland Ihre Zakat-ul-Fitr aber auch schon vor dem Ramadan entrichten. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie die Absicht verfolgen, uns Ihre Zakat-ul-Fitr als anvertrautes Gut (Amana) zu überreichen. Wir versprechen als Gegenzug hierzu, Ihre Zakat-ul-Fitr erst an den Festtagen einzusetzen.
Die Zakat-ul-Fitr wird in Form von Lebensmittelpaketen verteilt. Jedes Lebensmittelpaket beinhaltet lokale Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel Reis, Mehl, Zucker, Speiseöl, Datteln, Bohnen oder Linsen und ist in der Regel über den Festtag hinaus mehrere Wochen haltbar. Grundsätzlich gilt folgendes: Die Zakat-ul-Fitr wird bis zum Fest verteilt. Der Hintergrund ist, dass die Menschen nicht am Festtag betteln sollen. Deshalb wird die Verteilung am Festtag in Form von Grundnahrungsmitteln realisiert.
Zusätzlich zur Zakat-ul-Fitr haben Sie auch die Möglichkeit ein Lebensmittelpaket für 60 Euro zu spenden. Dieses wird bereits vor dem Ramadanfest an Bedürftige verteilt.
Am ersten Tag des Ramadanfestes kommen Muslime zum gemeinschaftlichen Festgebet in der Moschee oder unter freiem Himmel zusammen. Im Anschluss an das Gebet gratuliert man sich gegenseitig zum Fest. Kinder erhalten beim gemeinsamen Fest mit der Familie oder mit Freunden in der Regel Geschenke oder etwas Geld und erfreuen sich der vielen Köstlichkeiten, die an diesen Tagen serviert werden. Muslime feiern das Fest im Rahmen der Familie, je nach Region, auf die unterschiedlichste Art und Weise.
Die Zahlung der Zakat-ul-Fitr ist Pflicht für jeden Muslim (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für Verfehlungen im Monat Ramadan angesehen.
Im Islam wird sie für jedes Familienmitglied entrichtet, auch für Kinder und Säuglinge. Für ungeborene Kinder aber muss keine Zakat-ul-Fitr entrichtet werden, außer das Kind kommt noch am Festtag zur Welt. In diesem Fall wird es verpflichtend.
Jede eingenommene Spende verursacht Kosten. Sowohl bei der Annahme der Spende, als auch bei der Verteilung dieser an die Bedürftigen. So auch bei der Zakat-ul-Fitr, wo die Aufwendungen bereits im Betrag enthalten sind.
Die Zakat-ul-Fitr berechnet sich nach dem jeweiligen Land indem man lebt beziehungsweise den dort typischen Essgewohnheiten. Als Maßstab gelten 2,25 bis 2,5 kg bestehend aus den typischen Grundnahrungsmitteln wie Reis, Weizen, Rosinen oder Nudeln. Dementsprechend variiert die Zakat-ul-Fitr in Deutschland aktuell. Der Mittelwert, an dem sich auch Islamic Relief Deutschland orientiert, liegt bei 12 Euro.
Ihre Spende können Sie überweisen an folgendes Konto:
Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V.
IBAN: DE 94 370501980012202099
SWIFT-BIC: COLS DE 33
Bitte nennen Sie im Verwendungszweck Ihre Anschrift, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zuschicken können.
Wenn Sie es wünschen, können Sie auch den Zweck angeben, für den Sie spenden möchten. Wenn der Platz im Verwendungszweck nicht ausreicht, dann rufen Sie uns an, wir notieren uns dann vorab Ihren Wunsch und verbuchen Ihre Spende dann entsprechend.
Am einfachsten spenden können Sie über einen Anruf bei Islamic Relief unter 0221 200 499-0. Sie können eine Einzugsermächtigung einrichten über die Abbuchung Ihrer einmaligen oder regelmäßigen Spende. Gerne sprechen wir mit Ihnen über die für Sie beste Möglichkeit.
Aber auch auf unserer Webseite können Sie bequem über den Button „Spenden“ eine Spende tätigen. Dazu füllen Sie das Spendenformular aus und schicken es ab. Ihre Spende wird wahlweise per Lastschrift oder von Ihrer Kreditkarte (Visa, MasterCard) abgebucht. Sie können aber auch per Vorkasse und Sofortüberweisung spenden. Die Zahlungsmöglichkeit per Paypal bieten wir nicht an.
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit an, eine Online-Spendenaktion zu starten.
Regelmäßige Spenden sind besonders wichtig, denn durch sie können Projekte langfristig geplant und umgesetzt werden. Sie garantieren die Nachhaltigkeit unserer Arbeit. Z.B. können wir hierdurch Waisenkindern und ihren Familien dauerhaft helfen. Auch ist es möglich, für die Bereiche Wasser, Gesundheit, Bildung und Einkommen regelmäßig zu spenden.
Sie können Ihre Einzugsermächtigung für eine regelmäßige Spende jederzeit ändern, z.B. den Betrag erhöhen oder verringern, den Bankeinzug über einen bestimmten Zeitraum aussetzen und wieder aufnehmen oder den Abbuchungstermin ändern. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Spenderbetreuung unter info@islamicrelief.de.
Seit 2009 führt Islamic Relief Deutschland als Inlandsprojekt innerhalb Deutschlands das Muslimische SeelsorgeTelefon. Durch die Finanzierung dieses wichtigen Projektes gibt Islamic Relief der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland etwas zurück.
Neben der Unterstützung unserer Entwicklungsprojekte können Sie auch auf anderen Wegen einen Beitrag für eine sozial gerechtere Welt leisten:
Werden Sie Spender und unterstützen Sie unseren Einsatz in den weltweiten Krisengebieten langfristig über eine Dauerspende.
Sammeln Sie Spenden für die Bedürftigen dieser Erde, indem Sie eine unserer Spendendosen zu Hause oder in Ihrem Geschäft aufstellen.
Werden Sie ehrenamtlicher Mitarbeiter oder absolvieren Sie ein Praktikum bei uns.
Auch Unternehmen können uns durch eine Spende unterstützen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Unser Spendenkonto bei der Sparkasse KölnBonn:
Islamic Relief e.V.
IBAN :DE 94 370501980012202099
SWIFT-BIC:COLSDE 33
Sie können auch bequem online spenden oder uns eine Einzugsermächtigung erteilen, die uns erlaubt, regelmäßig Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen.
Natürlich können Sie auch bar in unseren Büros in Köln, Berlin, Essen, Hamburg, München und Frankfurt am Main spenden, oder per Telefon. Die Kontaktdaten sowie Servicezeiten entnehmen Sie bitte der Seite hier.
Aus dem Ausland können Sie uns gerne per Banküberweisung unterstützen. Dies ist auch per Lastschrift von einem ausländischen Konto möglich. Regelmäßige oder einmalige Spenden aus dem Ausland können Sie an folgende Kontoverbindung überweisen:
Islamic Relief e.V.
IBAN: DE 94 370501980012202099
SWIFT-BIC: COLS DE 33
Außerdem können Sie über unser Online-Spendenformular spenden, auch gerne per Vorkasse, Sofortüberweisung oder Kreditkarte (Visa und MasterCard). Die Zahlungsmöglichkeit per Paypal bieten wir nicht an.
Islamic Relief bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, die Not in dieser Welt zu lindern. Es gibt viele Wege einer Zusammenarbeit - ob Spende, Mitarbeiterversammlung, Kundenaktion, den Verkauf eines Produktes zugunsten eines unserer Projekte oder durch eine direkte Projektpartnerschaft.
Unser Angebot für Sie...
Die Menschen dieser Welt sind auf jede Hilfe angewiesen und Ihre finanzielle Unterstützung als Unternehmen sowie Ihrer Mitarbeiter und Kunden ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg unserer Arbeit.
Dies alles spricht für eine Kooperation...
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen und danken im Voraus für Ihr Engagement!
Ihr Ansprechpartner für Unternehmenskooperationen, Nuri Köseli, freut sich auf Ihren Anruf: Tel. 0221 200 499-2225, E-Mail: n.koeseli@islamicrelief.de. Oder besuchen Sie unsere Rubrik "Unternehmenskooperation".
Mit Ihrer Spende kann Islamic Relief den Bedürftigen der Welt nachhaltig helfen. Durch unsere Projekte unterstützen wir notleidende Menschen dabei, wieder ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Jede Spende zählt, unabhängig von der Höhe, und kann viel bewirken. Wir helfen mit Ihrer Unterstützung Kindern und ihren Familien in Not- und Katastrophengebieten.
Unsere Projekte werden durch Spenden von Privatpersonen, Unternehmen sowie teilweise durch öffentliche Zuwendungen wie etwa vom Auswärtigen Amt oder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert. Wir danken allen Spendern, ohne Sie wäre diese Arbeit nicht möglich!
Als internationale Hilfsorganisation mit über 30 Jahren Erfahrung in der Humanitären Hilfe können wir am besten einschätzen, wo die Not am größten ist. Mit ungebundenen Spenden wie z.B. einer Allgemeinen Spende (Sadaqa) können wir flexibler Projekte finanzieren und Menschen helfen. Außerdem können wir hiermit sofort handeln, auch wenn die Medien über eine bestimmte Katastrophe oder Konfliktsituation nicht (mehr) berichten. Doch die notleidenden Menschen brauchen weiterhin unsere Hilfe, die wir mit ungebundenen Spenden am besten einsetzen können.
Regelmäßige Spenden sind für Islamic Relief sehr wichtig, da wir damit kontinuierlich helfen können. Sie werden dort eingesetzt, wo die Not am größten ist, wie z.B. für Entwicklungsprojekte, um den Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg dabei zu helfen, sich selbst helfen zu können. Damit möchten wir eine dauerhafte Verbesserung der Lebenssituation von Familien, Kindern und Frauen erreichen. Am besten ist es für uns, wenn Sie Ihre regelmäßige Spende ohne Angabe eines bestimmten Zwecks geben, sodass wir sie dort einsetzen, wo sie am dringendsten benötigt ist.
Durch Ihre Spende können Sie unsere Nothilfe- und Entwicklungsprojekte in verschiedenen Ländern unterstützen. Sie können auch Länderspenden tätigen. Dennoch bitten wir vorrangig um ungebundene Spenden, sodass wir Ihre Spende dort einsetzen können, wo es am nötigsten ist. Bitte schauen Sie unter dem Punkt „Warum sind ungebundene Spenden hilfreicher als zweckgebundene Spenden?“
Ja, Islamic Relief Deutschland bietet derzeit weltweit in 27 Ländern Waisenpatenschaften an. Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite zu Waisenpatenschaften.
Sie können online auf unserer Seite das Spendenformular für einen bestimmten Zweck ausfüllen und dort die Zahlungshäufigkeit bestimmen. Ihre Zahlung erfolgt dann per Einzugsermächtigung.
Sie geben bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag auf und bestimmen selbst die Laufzeit und Höhe. Der Betrag wird dann automatisch auf unser Konto überwiesen.
Wenn Sie per Einzugsermächtigung zahlen möchten, teilen Sie uns bitte Ihren Namen, Adresse, Kontoverbindung sowie den Spendenzweck mit. Wir ziehen dann ab dem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt die Spende von Ihrem Konto ab.
Aktuell befinden sich die Container der IR Kleiderkammer an den folgenden Adressen:
Islamic Relief unterstützt leider keine Privatpersonen bzw. leistet keine Einzelfallhilfe, sei es im In- oder Ausland. Unsere Projekte richten sich ausschließlich an Hilfsbedürftige in den ärmsten Ländern der Welt bzw. an die Betroffenen von gewaltsamen Konflikten und Naturkatastrophen wie z.B. Flüchtlinge.
Beantragen Sie jetzt Ihre Spendenbescheinigung.
Sie können Spenden bis zu einem bestimmten einkommensabhängigen Betrag von der Steuer absetzen. Bei humanitären Organisationen wie Islamic Relief liegt dieser Höchstbetrag bei 10 Prozent der individuellen Jahreseinkünfte.
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg vorzulegen. Dieser Zahlungsbeleg enthält Informationen wie den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, sowie Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag. Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Wir verschicken die Zuwendungsbescheinigung für das gesamte Jahr ab Februar des nächsten Jahres automatisch verschlüsselt per Mail oder per Post. Wir bitten hierbei um etwas Geduld, da wir in der Regel ein hohes Aufkommen haben und etwas Zeit benötigen, diese zu verschicken. Die Jahresbescheinigung quittiert alle Spenden des gesamten Vorjahres. Die Bescheinigung können Sie steuerbegünstigend beim Finanzamt vorlegen. Möchten Sie vorher schon eine Jahreszuwendungsbescheinigung haben, so kontaktieren Sie unseren Spenderservice unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse unter der Nummer 0221 200 499-0 oder unter info@islamicrelief.de.
Das ist überhaupt kein Problem. Wir dürfen das Original nur einmal verschicken, das Duplikat wird entsprechend als solches gekennzeichnet und wir senden es Ihnen gerne zu. Es wird ebenso vom Finanzamt voll anerkannt. Kontaktieren Sie unseren Spenderservice unter der Rufnummer 0221 200 499-0!
Wir stellen Ihnen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus, ob diese jedoch im Ausland Gültigkeit findet oder nicht, müssen Sie bei örtlichen Finanzamt oder Steuerberatern erfragen.
Wenn Sie von mehreren Personen Spenden gesammelt haben, so kann nur für die gesamte Gruppe eine Sammelquittung erstellt werden, jedoch nicht für Sie persönlich. Einzelne Personen können die Sammlung nicht steuerlich geltend machen. Sind aber die einzelnen Beträge der Sammlung eindeutig einzelnen Spendern zuzuordnen, dann ist die Ausstellung einer Einzelquittung möglich. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich unseren Spenderservice.
In diesem Fall kontaktieren Sie unseren Spenderservice unter der Telefonnummer 0221 200 499-0. Gerne stellen wir Ihnen ein Duplikat aus, das ebenso vom Finanzamt voll anerkannt wird. Sollte sich eventuell Ihre Adresse geändert haben, so teilen Sie uns dies unverzüglich mit.
Die Projekte sind nicht angegeben, da beim Finanzamt nur die Angabe des Betrags zwingend erforderlich ist, nicht der Zweck.
Wir bedauern den Fehler und prüfen dies umgehend. Dies passiert manchmal, da wir mit mehreren Zahlungsanbietern und Systemen arbeiten. Dabei sind die Buchungen getrennt gebucht, aber vorhanden.
Bitte teilen Sie uns mit, um welche Beträge es sich handelt, das Datum der Spende und für was sie gespendet haben. Geben Sie uns dazu die Kontodaten durch, über die Sie ggf. gespendet haben. Wir melden uns umgehend zurück, sobald wir dies nachgeprüft haben.
Um Ihnen eine separate Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir die vorher an Sie versandte Spendenbescheinigung zurück, damit sie storniert und archiviert werden kann. Im Anschluss daran senden wir Ihnen gerne eine neue Spendenbescheinigung zu.
Richten Sie Ihr Schreiben bitte an:
Islamic Relief Deutschland e.V.
Max-Planck-Str. 42
50858 Köln
Gerne senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung quartalsweise automatisch zu, sobald wir Sie in unserem System als selbstständig registriert haben. Sollten Sie bisher noch keine von uns erhalten haben, dann kontaktieren Sie unseren Spenderservice unter der Telefonnummer 0221 – 200 499 0 oder unter info@islamicrelief.de. Wir stellen den Sammelversand umgehend für Sie ein.
Islamic Relief Deutschland ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und legt großen Wert auf Transparenz. Jede Einnahme und Ausgabe wird im Jahresbericht offengelegt – so wie Transparenzrichtlinien es verlangen. Als international anerkannte Organisation und Mitglied verschiedener Dachorganisationen und Bündnisse wie dem Deutschen Spendenrat, VENRO oder Aktion Deutschland Hilft zeigen wir, wie und wo wir helfen. In Krisengebieten haben wir sogar Projektpartnerschaften mit ECHO (Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission) oder dem Auswärtigen Amt. Islamic Relief Deutschland wurde im Mai 2017 mit dem neuen Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrates e.V. ausgezeichnet.
Zur Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Zur Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats
Gemäß dem Wunsch des Spenders werden die Spenden in denjenigen Projekten eingesetzt, für die sie gespendet worden sind. Wir arbeiten in den verschiedenen Ländern mit eigenen Islamic Relief-Mitarbeitern in unseren Projektbüros vor Ort. Diese Projektbüros erhalten von uns die Spendengelder, die dann entsprechend der Projekte umgesetzt werden. Zweckgebundene Spenden für Bereiche wie z.B. Bildung, Ernährung, Nothilfe oder Wasser werden auch für diesen Zweck verwendet. Erhalten wir für bestimmte Projekte oder Bereiche mehr Spenden als benötigt, werden diese für ähnliche Maßnahmen eingesetzt.
Es gibt keine Tat ohne Leistung, d.h. bei jedem Aufwand, den eine Organisation hat, fallen automatisch Verwaltungskosten an. Jede Überweisung verursacht z.B. Bankgebühren. Auch unsere Mitarbeiter, die entweder in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind, müssen für ihre tatkräftige Arbeit entlohnt werden. Ohne eine gute personelle Besetzung könnten wir nicht so erfolgreich helfen. Je mehr wir unsere Spender um Hilfe bitten, d.h. je mehr wir z.B. Briefe versenden oder im Fernsehen Werbung schalten, desto mehr Spendeneinnahmen können wir auch verzeichnen; daher fallen Kosten für Werbung und Selbstdarstellung an.
Wir legen besonders großen Wert auf Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit in unserer Arbeit. Unsere Religion verpflichtet uns zu einem ehrlichen und effektiven Einsatz der uns anvertrauten Spenden. Wir sind gegenüber Gott - Allah - sowie gegenüber unseren Spendern und Partnern zu Rechenschaft verpflichtet. Der sparsame und transparente Einsatz der uns anvertrauten Spendengelder ist ein sehr wichtiges Prinzip unserer Arbeit. Unsere Verwaltungskosten werden regelmäßig in unserem Jahresbericht offengelegt und können diesem entnommen werden.
Im Jahr 2022 entfielen bei Islamic Relief 13,52 Prozent Kosten für Werbung und Selbstdarstellung sowie 4,14 Prozent für Allgemeine Verwaltung. Sie werden am Ende des Jahres von den Gesamteinnahmen abgezogen.
Wie jede andere Organisation hat auch Islamic Relief Verwaltungskosten für Miete, Ausstattung, Personal sowie Spendenwerbung und Kampagnenarbeit. Sie können aber sicher sein, dass von ihrem gespendeten Betrag genug an die Bedürftigen weitergegeben wird, um die benötigte Hilfe zu leisten.
Verwaltungskosten können durch Sure At-Tauba, Vers 60, im Quran legitimiert werden. Dort heißt es: „…die mit der Verwaltung (der Almosen) beauftragten…“ Unsere Organisation zählt demnach zur dritten Gruppe der insgesamt acht Empfängergruppen der Zakat. Daher kann es es aus islamischer Sicht als legitim gelten, als Hilfsorganisation Verwaltungskosten zu erheben, da die Organisation der Verteilung von Hilfsgütern einen entsprechenden Aufwand und Mittel erfordert.
Wir haben einen großen Pool von Ehrenamtlichen, die wir auch regelmäßig einsetzen. Jedoch erfordert die Arbeit in der Humanitären Hilfe eine 40-Stunden-Woche, um Projekte qualitativ, effektiv und professionell umsetzen zu können. Hierzu müssen Personalkräfte eingesetzt werden, die für ihre Arbeit entlohnt werden, denn schließlich kann man nicht das ganze Jahr über umsonst arbeiten, wenn man z.B. Familie hat oder andere finanzielle Verpflichtungen, an die man gebunden ist.
Die 1:1-Patenschaft gibt es bei Islamic Relief seit 1986. Die Eins-zu-Eins Patenschaft gibt Spendern die Möglichkeit, ein ganz bestimmtes Waisenkind in einem der relevanten Länder zu fördern.
Durch eine Patenschaft profitiert in erster Linie die Familie der Waise. Begünstigte sind insbesondere auch Mutter und Geschwister der Waise. Aber auch nahe Verwandte, falls das Kind bei ihnen lebt, weil die Mutter ebenfalls verstorben ist oder nicht mehr bei der Waise lebt.
Bei den Waisen handelt es sich um Kleinkinder oder Kinder im Schulalter. In diesem Alter kann man keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern machen. Erst wenn sie älter werden, kann man davon ausgehen, das männliche Jugendliche einfacher Arbeit finden als weibliche (dies trifft zumindest auf einige Länder Afrikas stark zu).
Ein Waisenkind kann in der Regel bis zum 24. Lebensjahr unterstützt werden. Die Mindestdauer für eine Waisenpatenschaft beträgt ein Jahr. Falls Sie als Pate eine Patenschaft beenden möchten, gibt es eine dreimonatige Kündigungsfrist, die eingehalten werden soll, damit in der Zwischenzeit ein neuer Pate für das Kind gefunden werden kann.
Ja, man kann dem Waisenkind Briefe zukommen lassen, indem diese entweder per Mail an paten@islamicrelief.de oder per Post an das Islamic Relief-Büro in Köln gesendet werden. Nach vorheriger Vereinbarung mit der Waisenabteilung von Islamic Relief können die Waisen telefonisch kontaktiert oder auch persönlich besucht werden. Die Reisekosten tragen die Paten selbst, auch erfolgt die Reise auf eigenes Risiko. Die Paten können Ihr Waisenkind im lokalen Islamic Relief-Büro treffen. Der Termin für einen Besuch muss mindestens vier Wochen vor Reiseantritt mit Islamic Relief vereinbart werden.
80% des Monatsbeitrages erhält die erziehungsberechtigte Person
12,5% sind Verwaltungsgebühren
7,5% sind für den Service bestimmt
Das Patenschaftsgeld kommt in der Regel allen Familienmitgliedern, also auch den Geschwistern, zugute. Selten gibt es Neid unter den Nachbarn, da es in den meisten Gemeinschaften eine Solidarität mit den Schwachen gibt. Im Gegenteil, sie freuen sich für ihre Nachbarn.
Ein Pate darf unter Umständen eine kurze Zahlungspause einlegen, wenn es ihm z.B. aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich ist, sein Waisenkind wie gewohnt zu unterstützen. Die Zahlungen werden dann für die genannte Dauer unterbrochen und ein Zeitpunkt für die Wiederaufnahme festgelegt. Zu lange sollten die Zuwendungen jedoch nach Möglichkeit nicht ausfallen, da die Waisenkinder für einen geordneten und stabilen Alltag auf diese angewiesen sind.
Ja, das ist möglich. Dabei sollte allerdings eine Person aus der Gruppe als Ansprechpartner bestimmt werden, die Islamic Relief für alle Angelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung steht. So können zum Beispiel Schulen, Klassen, Firmen oder Gemeinden Waisenpatenschaften übernehmen.
Die Waise erhält das Geld vierteljährlich. Es wird dem Vormund des Kindes im April, Juli, Oktober und Januar übergeben. Die Verwendung des Geldes wird regelmäßig überprüft.
Kinder werden in jedem Land nach denselben Kriterien in das Programm aufgenommen. Wenn ein Land aktuell aufgrund einer Krise oder eines Krieges bedürftiger erscheint und die Anfragen nach Patenschaften daher hoch sind, kann es sein, dass Islamic Relief nicht so schnell der hohen Nachfrage nachkommen kann und es manchmal mehrere Wochen dauern kann, bis der Pate die gewünschten Unterlagen erhält. Außerdem waren auch andere Länder kürzlich noch in derselben Situation und benötigen Jahre später noch Unterstützung, da die Wunden der Menschen Zeit zum Heilen brauchen.
Mit Hilfe der Spender kann den Kindern die Hilfe gegeben werden, die sie benötigen. Dies beinhaltet Lebensmittel, Kleidung, Obdach, gesundheitliche Versorgung und emotionalen Beistand. Durch eine Patenschaft kann der Spender helfen, die physische und mentale Gesundheit jedes Waisenkindes zu verbessern und zu erhalten. Eine schulische Grundausbildung für Waisenkinder im Schulalter zu fördern. Aktivitäten zu unterstützen, um das Wohlergehen und die sozialen Fähigkeiten der Kinder zu stärken. Die Bereitstellung einer Unterkunft für jedes Waisenkind zu ermöglichen. Und die Waisenkinder dazu zu ermuntern, eine eigene Zukunft aufzubauen.
Nach der Definition von Islamic Relief ist ein Waisenkind ein Kind, das entweder den Hauptversorger (d.h. den Vater) oder aber beide Elternteile verloren hat.
Patenschaften von jüngeren Kindern sind leichter zu vermitteln als Patenschaften von älteren Kindern. Daher möchte Islamic Relief gern den Fokus auf Kinder richten, die älter als 12 Jahre sind. Diese stecken meist mitten in der Schulausbildung, bzw. sind gerade dabei, weiterführende Schulen zu besuchen. Sie sollten die Chance bekommen, diese zu beenden. Hinzu kommt, dass der emotionale Beistand durch eine Patenschaft für die gesunde, mentale Entwicklung gerade eines heranwachsenden Jugendlichen besonders wichtig ist.
Islamic Relief Worldwide unterhält in 28 Ländern Projektbüros. Die dortigen einheimischen Mitarbeiter sind dafür zuständig, langfristige Entwicklungsprojekte zu realisieren, die Waisenpatenschaften zu koordinieren und sind für die Durchführung von Nothilfemaßnahmen in den betroffenen Regionen verantwortlich. Zudem hat Islamic Relief Fundraising-Büros in 14 Ländern, die die Spenden für diese Maßnahmen in den Projektländern akquirieren.
Islamic Relief unterstützt Waisenkinder in 26 Ländern auf der ganzen Welt. Rund 87.450 Waisenkinder werden derzeit über eine Patenschaft gesponsert. Der monatliche Betrag 65 Euro richtet sich nach den Lebenserhaltungskosten des Waisenkindes selbst, zuzüglich der Verwaltungskosten.
Ja, das kann man. Allerdings rät Islamic Relief davon ab, Sachspenden zu schicken. Wenn ein Pate seinem Waisenkind ein Geschenk machen möchte, empfehlen wir ihm, eine Geldsumme seiner Wahl zu spenden. Das Geld erreicht das Waisenkind schneller als ein Paket. Es fallen keine Transportkosten an und das Kind kann sich seinen eigenen Wunsch erfüllen.
Das ist der Service, der den Waisen in Form von Arztbesuchen, Schulbesuchen etc. zugute kommt. Es könnte z.B. der Fall eintreten, dass eine Mutter zu Monatsbeginn das ganze Geld nutzt, um alle nötigen Einkäufe, Reparaturen etc. zu erledigen. Dann wird jedoch plötzlich das Kind krank und muss zum Arzt, und dieser Service ist in den 7,5% enthalten. So können wir gewährleisten, dass alle Waisenkinder Zugang zu medizinischer Versorgung haben und zur Schule gehen können.
Unsere lokalen Mitarbeiter besuchen die Waisenkinder und ihre Familien regelmäßig. Sollte es irgendeinen Verdacht geben, dass das Geld vom Vormund des Kindes missbraucht wird, erhält das Kind nur noch Sachspenden.
Die Zahlungen werden sofort mit dem Beginn der Patenschaft fällig. Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bucht Islamic Relief den Betrag entsprechend vom Konto ab. Wenn der Pate per Dauerauftrag zahlen möchte, muss dieser im selben Monat, mit Beginn der Patenschaft, unter Angabe der Referenznummer der Patenschaft bei Islamic Relief Deutschland eingehen. Zahlungen die nicht monatlich getätigt werden, müssen im Voraus bezahlt werden.
Auch hier entstehen natürlich Kosten durch die Überweisung der Gelder. Ihr Waisenkind erhält die volle Summe, die Sie spenden. Wenn Sie aber darauf bestehen, auch die Verwaltungskosten zu zahlen, können Sie das tun, indem Sie die Verwaltungskosten, die aktuell 17,66 Prozent betragen (Stand: 2022), dazurechnen.
Der Waisenfonds erlaubt dem Spender, mehr als nur einem Waisenkind zu helfen. Die für den Waisenfonds gespendeten Mittel werden für Projekte verwendet, die bedürftigen Kindern, ihren Familien und Gemeinden zugutekommen. Es sind Projekte aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Einkommenssicherung und Verbesserung des sozialen Umfelds. Zusätzlich erhalten die Waisen Lebensmittelpakete zu Ramadan und Kurban. Für den Waisenfonds kann man einmalig oder aber regelmäßig monatlich spenden. Anders als bei der 1:1-Patenschaft können Spender ihre Spende in beliebiger Höhe entrichten.
Islamic Relief informiert ihre Spender über ihre Projekte und die Verwendung der Spendengelder durch verschiedene Infobriefe. Natürlich verursacht der Versand von Spenderbriefen Kosten. Jedoch erhalten wir dadurch viele wertvolle Reaktionen und vor allem Spenden als Antwort, mit denen wir wiederum Hilfsprojekte umsetzen können. Ohne unsere Spendenaufrufe auch per Brief würden wir weniger Spenden einnehmen. Dennoch freuen wir uns auch über Rückmeldungen der Spender, die keine Briefe mehr bekommen möchten, denn so helfen Sie uns, unsere Kommunikation mit Ihnen zu bessern.
Sie können sich auch auf unserer Internetseite über unsere Arbeit informieren. Dort haben Sie die Möglichkeit, unseren elektronischen E-Mail-Newsletter zu erhalten.
Da die Entrichtung der Zakat eine Pflichtabgabe ist, die das Recht der Armen an die Wohlhabenden darstellt, darf der Zakat-Entrichter sich nicht aussuchen, an welche Bedürftigen seine Zakat verteilt wird. Nur die Zakat-Sammelstelle, in diesem Fall Islamic Relief Deutschland, ist islamisch gesehen befugt, diese Auswahl zu treffen. Islamic Relief kann einschätzen, wo die Not am größten ist und wie die Zakat an die acht berechtigten Empfängergruppen verteilt wird. Wir bitten Sie daher, Ihre Zakat lediglich mit dem Verwendungszweck „Zakat“ zu spenden.
Die Zakat richtet sich nach dem Nisab. Dieser berechnet sich nach dem aktuellen Gold- oder Silberwert für 85 Gramm Gold oder 595 Gramm Silber. Sie können sich den tagesaktuellen Nisab anhand des aktuellen Goldpreises selbst errechnen. Auf unserer Zakat-Webseite finden Sie den aktuellen Nisab-Wert.
Islamic Relief finanziert Brunnen nicht mit Zakatgeldern. Diese werden jedoch für Wasserprojekte im Allgemeinen verwendet.
Die Zahlung der Zakat-ul-Fitr ist Pflicht für jeden Muslim (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für Verfehlungen im Monat Ramadan angesehen.
Zakat-ul-Fitr muss bis zum Ende des Ramadans (bis zum Festtag) entrichtet werden, sonst ist es keine Fitre mehr. Gerne können Sie den Betrag aber dennoch spenden, es gilt islamisch dann allerdings als Allgemeine Spende (Sadaqa). Wenn Sie weitere Fragen haben oder gerne telefonisch spenden möchten, können Sie auch unseren Spenderservice unter 0221 200 499-0 kontaktieren.
Ja, für jedes Familienmitglied, muss die Zakat-ul-Fitr entrichtet werden, auch für kleine Kinder. Für ungeborene Kinder aber muss keine Zakat-ul-Fitr gezahlt werden, außer das Kind kommt noch am Bayram/Id-Tag zur Welt. In diesem Fall wird es verpflichtend, ansonsten nicht.
Die Zakat-ul-Fitr berechnet sich nach dem jeweiligen Land indem man lebt bzw. den dort typischen Essgewohnheiten. Als Maßstab gelten 2,25 bis 2,5 kg bestehend aus den typischen Grundnahrungsmitteln wie Reis, Weizen, Rosinen oder Nudeln. Dementsprechend variiert die Zakat-ul-Fitr in Deutschland. Aktuell beträgt sie bei Islamic Relief Deutschland 12 Euro.
Grundsätzlich ist es leider nicht möglich, dafür ein Land auszuwählen. Denn wir wissen als humanitäre Organisation am besten, wo die Not am größten ist und können Ihre Spende somit gerecht verteilen. Außerdem ist es den Spendern religiöser Spenden islamisch gesehen nicht gestattet, sich auszusuchen, wohin diese gehen soll, wenn er sie an jemand anderen gibt, der mit der Weiterverteilung beauftragt ist.
Die Zakat-ul-Fitr entspricht etwa einer Mahlzeit. Derzeit beträgt die Zakat-ul-Fitr 12 Euro pro Person bei Islamic Relief Deutschland. Sie muss in der Regel am Ramadan-Festtag entrichtet werden. Sie können bei Islamic Relief Deutschland Ihre Zakat-ul-Fitr aber auch schon vor dem Ramadan entrichten. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass sie die Absicht fassen, uns Ihre Zakat-uk-Fitr als anvertrautes Gut (Amana) zu überreichen. Wir versprechen als Gegenzug hierzu, Ihre Zakat-ul-Fitr erst an den Festtagen einzusetzen.
Sollten Sie entscheiden, Ihre Zakat-ul-Fitr erst kurz vor dem Fest zu spenden, so muss diese bis spätestens einen Tag vor dem Fest bei uns eingegangen sein.
Mit der Zakat-ul-Fitr kaufen wir Grundnahrungsmittel in Form von Lebensmittelpaketen vor Ort in den Ländern der Bedürftigen und verteilen diese. Ein Lebensmittelpaket kostet aktuell 60 Euro.
Eine Kombination beider ist möglich, d.h. dass die Zakat-ul-Fitr in dem Lebensmittelpaket sein kann oder beides auch an dieselben Spender verteilt werden kann.
Grundsätzlich gilt folgendes: Die Zakat-ul-Fitr wird bis zum Fest verteilt, denn der Hintergrund ist der, dass die Menschen nicht am Festtag betteln sollen. Deshalb wird die Verteilung am Festtag in Form von Grundnahrungsmitteln realisiert.
Das Lebensmittelpaket wird aber über den Ramadan hinaus verteilt.
Jede eingenommene Spende verursacht Kosten. Sowohl bei der Annahme der Spende, als auch bei der Verteilung dieser an die Bedürftigen. So auch bei der Zakat-ul-Fitr, wo die Aufwendungen über die restlichen Einnahmen gedeckt werden.
Die Zakat-ul-Fitr wird in Form von Lebensmittelpaketen während des Ramadans verteilt. Jedes Lebensmittelpaket beinhaltet lokale Grundnahrungsmittel wie z.B. Reis, Mehl, Zucker, Speiseöl, Datteln, Bohnen oder Linsen und ist in der Regel über den Festtag hinaus mehrere Wochen haltbar.
Die Zakat-ul-Fitr wird von Islamic Relief Deutschland in Form von Lebensmittelpaketen umgesetzt. Allerdings unterscheiden sich beide Spendenzwecke in der Zeit der Verteilung und in ihrer Art an sich. Die Lebensmittelpakte werden den ganzen Monat Ramadan verteilt. Die Zakat-ul-Fitr hingegen wird erst zum Festtag umgesetzt, da dies Voraussetzung für die Entrichtung dieser religiösen Spende ist. Lebensmittelpakete kann man ohne weiteres den ganzen Monat spenden. Die Zakat-ul-Fitr ebenso, jedoch mit der Absicht, dass Sie uns diese als anvertrautes Gut (Amana) überlassen, wir versprechen im Gegenzug, dass wir Ihre Zakat-ul-Fitr erst an den Festtagen als solche umsetzen und verteilen.
Aus dem Grund bitten wir Sie, Ihre Zakat-ul-Fitr getrennt von Lebensmittelpakten zu spenden und diese mit dem Verwendungszweck „Zakat-ul-Fitr“ oder „Fitre“ anzugeben. So gehen Sie sicher, dass wir Ihre religiöse Spende auch richtig verbuchen und umsetzen können.
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