Ramadan: KeyVisual

Ramadan

Zeit für Mitgefühl.

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Was ist Ramadan?

Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat sowie der neunte Monat des islamischen Kalenders. In diesem Monat fasten Muslime täglich vom Beginn des Morgenlichts bis zum Sonnenuntergang. Sie verzichten während der Fastenzeit u. a. auf Essen und Trinken und vermeiden unmoralische Handlungen.

Wann ist Ramadan?

Der Ramadan 2025 beginnt am 01. März und endet am 29. März (Quelle: Diyanet). Das Ramadanfest (Eid-ul-Fitr) wird am 30. März 2025 gefeiert. Früh am Morgen wird an diesem Tag gemeinschaftlich das Festtagsgebet (Eid-Gebet) in der Moschee verrichtet.

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Mit deiner Ramadanspende unterstützen wir bedürftige Familien weltweit mit Lebensmittelpaketen, um ihre Grundversorgung im Monat Ramadan sicherzustellen.

Das Ramadanfest berücksichtigen wir natürlich auch: Zum Eid-ul-Fitr beschenken wir notleidende Kinder mit Festgeschenken, damit Sie das Fest mit Freude begehen können.

 

Der Monat Ramaḍān (ist es), in dem der Qurʾān als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist, dafür, daß Er euch rechtgeleitet hat, auf daß ihr dankbar sein möget."
(Sure Al-Baqara, 185)

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Ramadan FAQs


Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat sowie der neunte Monat im islamischen Kalender. In diesem Monat verzichten Muslime von der Morgendämmerung, dem ersten Gebet, bis zur Abenddämmerung, unter anderem auf Essen und Trinken. Kinder, schwangere und stillende Frauen, sowie kranke und alte Menschen können von dieser Regel ausgenommen werden. Nach dem muslimischen Glauben sandte Allah an diesem Monat den Quran hinab. Deshalb sollen sich Muslime in diesem Monat besonders mit dem Quran beschäftigen und sich so wenig wie möglich mit weltlichen Dingen befassen. So sind auch Geschlechtsverkehr, Streit und Fluchen während des Ramadans tagsüber beim Fasten nicht erlaubt. Viele Muslime beten nach prophetischer Tradition zudem bis spät in die Nacht das Tarawih-Gebet, um ihre Verbindung zu ihrem Schöpfer in diesem Monat weiter zu stärken.

Das Ramadanfest (arabisch Eid-ul-Fitr, türkisch Ramazan Bayramı, auch auf Deutsch Zuckerfest genannt) findet immer im Anschluss an das Ende des Ramadan-Monats statt und wird drei Tage gefeiert. Es ist nach dem Kurbanfest das wichtigste islamische Fest im Jahr. Der ursprüngliche, arabische Name des Festes Eid-ul-Fitr geht auf die besondere Spende namens Zakat-ul-Fitr zurück, die Muslime vor diesem Festtag zugunsten der Armen entrichten müssen. Neben der Freude auf das Ramadanfest steht an diesen Tagen das Gedenken an die Notleidenden im Vordergrund.

Der Ramadan 2025 beginnt am 01. März und endet am 30. April (Quelle: Diyanet) mit dem Ramadanfest. Das Ramadanfest dauert drei Tage, wobei der erste Tag (30. April) mit dem gemeinschaftlichen Festgebet der Wichtigste ist.

Am ersten Tag des Ramadanfestes kommen Muslime zum gemeinschaftlichen Festgebet in der Moschee oder unter freiem Himmel zusammen. Im Anschluss an das Gebet gratuliert man sich gegenseitig zum Fest. Kinder erhalten beim gemeinsamen Fest mit der Familie oder mit Freunden in der Regel Geschenke oder etwas Geld und erfreuen sich der vielen Köstlichkeiten, die an diesen Tagen serviert werden. Muslime feiern das Fest im Rahmen der Familie, je nach Region, auf die unterschiedlichste Art und Weise.

Der Ramadan ist unter den folgenden fünf Voraussetzungen verpflichtend:


1. Man ist Muslima oder Muslim.
2. Man ist rechenschaftspflichtig, das heißt, hat die Geschlechtsreife erreicht.
3. Man ist körperlich und psychisch in der Lage zu fasten.
4. Man ist nicht auf der Reise.
5. Es gibt keine Hinderungsgründe, die gegen das Fasten sprechen.

Die Zahlung der Zakat-ul-Fitr ist Pflicht für jeden Muslim (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für Verfehlungen im Monat Ramadan angesehen.

Im Islam wird sie für jedes Familienmitglied entrichtet, auch für Kinder und Säuglinge. Für ungeborene Kinder aber muss keine Zakat-ul-Fitr entrichtet werden, außer das Kind kommt noch am Festtag zur Welt. In diesem Fall wird es verpflichtend.

Zakat-ul-Fitr muss unbedingt bis spätestens zum Festtag entrichtet werden, sonst gilt sie im Islam nicht mehr als Zakat-ul-Fitr, sondern wird zu einer normalen Sadaqa/Spende. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um die Entrichtung dieser Pflichtspende zu kümmern, um sicher zu gehen, dass die eigene Pflicht im Islam erfüllt wurde.

Es wird von Ibn Abbaas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (sa) sagte:

„Kommt jemand Zakat al-Fitr vor dem Gebet nach, wird sie als angenommene Zakat betrachtet. Kommt man ihr nach dem Gebe nacht, wird sie als gewöhnliche Sadaqah betrachtet.“ (Abu Dawud)

Die Zakat-ul-Fitr entspricht etwa einer Mahlzeit. Derzeit beträgt die Zakat-ul-Fitr in Deutschland 12 Euro pro Person. Sie muss spätestens am Ramadan-Festtag vor dem Festgebet entrichtet werden. Sie können bei Islamic Relief Deutschland Ihre Zakat-ul-Fitr aber auch schon vor dem Ramadan entrichten. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie die Absicht verfolgen, uns Ihre Zakat-ul-Fitr als anvertrautes Gut (Amana) zu überreichen. Wir versprechen als Gegenzug hierzu, Ihre Zakat-ul-Fitr erst an den Festtagen einzusetzen.

Die Zakat-ul-Fitr wird in Form von Lebensmittelpaketen verteilt. Jedes Lebensmittelpaket beinhaltet lokale Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel Reis, Mehl, Zucker, Speiseöl, Datteln, Bohnen oder Linsen und ist in der Regel über den Festtag hinaus mehrere Wochen haltbar. Grundsätzlich gilt folgendes: Die Zakat-ul-Fitr wird bis zum Fest verteilt. Der Hintergrund ist, dass die Menschen nicht am Festtag betteln sollen. Deshalb wird die Verteilung am Festtag in Form von Grundnahrungsmitteln realisiert.

Zusätzlich zur Zakat-ul-Fitr haben Sie auch die Möglichkeit ein Lebensmittelpaket für 60 Euro zu spenden. Dieses wird bereits vor dem Ramadanfest an Bedürftige verteilt.

Jede eingenommene Spende verursacht Kosten. Sowohl bei der Annahme der Spende, als auch bei der Verteilung dieser an die Bedürftigen. So auch bei der Zakat-ul-Fitr, wo die Aufwendungen bereits im Betrag enthalten sind.

Die Zakat-ul-Fitr berechnet sich nach dem jeweiligen Land indem man lebt beziehungsweise den dort typischen Essgewohnheiten. Als Maßstab gelten 2,25 bis 2,5 kg bestehend aus den typischen Grundnahrungsmitteln wie Reis, Weizen, Rosinen oder Nudeln. Dementsprechend variiert die Zakat-ul-Fitr in Deutschland aktuell. Der Mittelwert, an dem sich auch Islamic Relief Deutschland orientiert, liegt bei 12 Euro.

Hier wird zwischen zwei Dingen unterschieden: Haben Sie aus erlaubten Gründen nicht gefastet wie zum Beispiel wegen Krankheit, oder haben Sie aus unerlaubten Gründen nicht gefastet, wie zum Beispiel absichtlich das Fasten gebrochen oder gar nicht erst begonnen, obwohl es dafür keinen erlaubten Grund gab? Ersteres wird durch die Fidya kompensiert, letzteres durch die Kaffara.

Fidya ist eine Kompensation und bedeutet Ersatzleistung für nicht gefastete Tage aufgrund eines nach dem Quran legitimen Grunds (siehe Quran 2:184). Diese leisten nach Mehrheit der Gelehrten jene Muslime, die zum Beispiel aus Altersgründen, wegen chronischer Krankheit, Schwangerschaft, Stillzeit oder längerer Reisen im Ramadan nicht fasten können.
Bei kurzfristiger Krankheit wird der jeweilige Tag einfach bis zum nächsten Ramadan nachgefastet und es muss keine Fidya entrichtet werden.

Hält die Krankheit oder die Reise beispielsweise jedoch länger an als bis zum Eintreffen des nächsten Ramadans, so muss die Fidya pro nicht gefasteten Tag als Speisung eines Bedürftigen entrichtet werden. Weiß man jedoch schon im Voraus, dass man die nicht gefasteten Tage bis zum nächsten Ramadan nicht nachfasten kann, etwa, weil die Krankheit dauerhaft anhält, so kann die Fidya bereits im oder unmittelbar nach Ramadan entrichtet werden.

Bei der Fidya speist man laut Quran für jeden nicht gefasteten Tag eine bedürftige Person. Die Fidya richtet sich nach der Höhe der Kosten einer Mahlzeit in dem Land, indem man lebt.
Islamic Relief Deutschland hat sich derzeit auf 12 Euro pro Tag (entsprechend der Zakat-ul-Fitr) festgelegt. Das heißt 360 Euro für den gesamten Ramadan, wenn man von 30 Fastentagen zum Beispiel ausgeht. Damit haben Sie an 30 Tagen 30 Bedürftige gespeist.

Ihre Fidya-Spende kann sowohl im als auch nach dem Ramadan entrichtet werden. Nach Meinung vieler Gelehrter haben Sie Zeit, Ihre Fidya bis zum nächsten Ramadan abzugeben.

Nein, im Quran ist festgelegt, dass sie nur als Speisung entrichtet werden darf und nicht für etwas anderes. Islamic Relief verpflichtet sich, die islamischen Umsetzungsregeln einzuhalten und zu verfolgen.
Wenn Sie Ihre Fidya bei uns Spenden, so wählen Sie online den entsprechenden Zweck aus. Bei einer Überweisung geben Sie bitte im Verwendungszweck „Fidya“ an.

Bricht man das Fasten ohne triftigen Grund oder fastet erst gar nicht, obwohl man gesundheitlich dazu in der Lage wäre, ist der erste und wichtigste Schritt, Allah gegenüber aufrichtige Reue zu zeigen und sich vorzunehmen dies nie wieder zu wiederholen. Denn Er ist derjenige, der die Fehler der Menschen vergibt.

Ob und inwiefern hierfür eine Kaffara geleistet werden kann oder muss, darin unterscheiden sich diverse Gelehrtenmeinungen, auch innerhalb der verschiedenen Rechtsschulen. Manche sagen, dass eine Kaffara für jeden absichtlich gebrochenen oder nicht gefasteten Tag im Ramadan entrichtet werden muss. Dazu muss nach dieser Meinung ein zweimonatiges Fasten hintereinander erfolgen. Wer dazu nicht im Stande ist, der speise 60 Arme für jeden nicht gefasteten Tag.

Andere Gelehrte wiederum sagen, dass mit der Tauba alle nicht gefasteten oder abgebrochenen Tage nachgefastet werden müssen.
Andere wiederum sind der Meinung, dass es hierfür in dem Sinne gar keine Verpflichtung zur Zahlung der Kaffara gibt, sondern hierfür die Tauba genügt. Dieser Meinung nach sei nicht klar, ob eine Kaffara diese Sünde sicher ausgleicht.

In jedem Fall empfehlen aber alle, das freiwillige Fasten unterjährig zu vermehren, um die Chance auf Allahs Vergebung zu erhöhen.
Bitte suchen Sie bei Unsicherheiten einen Imam Ihrer Gemeinde und Ihres Vertrauens auf, um mit ihm entsprechend Ihrer Rechtsschule Ihre persönliche Situation zu klären.

Und Allah weiß es am besten.