
Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e. V. gliedert sich in zwei ehrenamtlich tätige Ausschüsse – den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Das operative Tagesgeschäft obliegt dem Geschäftsführer und dem Geschäftsführungskomitee.
Die Mitgliederversammlung besteht aus Gründungsmitgliedern. Sie wählt den Vorstand und entscheidet über die Grundzüge der Programmarbeit und die strategische Ausrichtung, entlastet den Vorstand und beschließt Satzungsänderungen.
Der Vorstand von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e. V. besteht aus drei Personen: dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Hany El Banna, dem stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Usama Al-Sibai und dem Schatzmeister Dr. Almoutaz Tayara. Der Vorstand wird von der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder gewählt. Die wichtigsten Funktionen des Vorstands sind die Verkörperung strategischer Führungsqualitäten und Richtungsweisungen, die Formulierung von Strategien, die Überwachung von Leistungen und die Ermutigung zu Erneuerungen. Der Vorstand genehmigt das Jahresbudget und wertet Leistungen im Vergleich zur Zielsetzung aus.
Der Geschäftsführer hat den Vorsitz über alle Treffen und die Organisation des Komitees der Geschäftsführung. Er ist für die Verwaltung der Organisation in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen zuständig. Er berät und führt das Komitee der Geschäftsführung und alle seine Mitglieder in ihren Aufgaben. Der Geschäftsführer hat die volle Befugnis über die Organisation und ihre Mitarbeiter.
Das Komitee der Geschäftsführung (ExCom) berät und unterstützt den Geschäftsführer. Es liefert dem Vorstand einen Bericht über die Aktivitäten der Organisation. Das Komitee der Geschäftsführung hat Informationspflicht zu allen die Organisation betreffenden Angelegenheiten. Das Komitee besteht aus dem Geschäftsführer sowie den Leitungen des Community Fundraisings, der Institutionellen Beziehungen und Programme, des Personalwesens und Qualitätsmanagements sowie des Marketings.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch erhalten Sie von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Für Spendenbeträge bis zu 200 € genügt in der Regel ein Kontobeleg
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