Kontakt aufnehmen
Servicezeiten
Zu diesen Zeiten können Sie uns erreichen:
Montag und Dienstag
Donnerstag und Freitag
09:30 - 16:30
Haben Sie Fragen zu Ihrer Spendenbeschinigung?
Zakat
macht die Welt gerechter.
Zakat bedeutet wörtlich u.a. „Reinigung“ und „Zuwachs“. Sie ist eine religiöse Pflichtabgabe für erwachsene und vermögende Muslime und ist, wie auch das Gebet, eine der Säulen des Islams. Dabei wird ein bestimmter Anteil des Vermögens – 2,5 Prozent – an Bedürftige entrichtet. Somit findet sowohl eine spirituelle Reinigung als auch die des Vermögens statt. Die Zakatpflicht für das Vermögen tritt ein, wenn dieses den Nisab erreicht hat und ein Mondjahr verstreicht.
Der Nisab ist ein definierter Mindestwert, ab dem die Zakatpflicht beginnt. Erreicht der Vermögenswert den Nisab, gilt die Zakatpflicht für erwachsene Muslime. Um den Nisab zu bestimmen, muss der aktuelle Wert für 85 Gramm Gold errechnet werden.
Der aktuelle Nisab in Goldwert beträgt:
4.941,90 Euro
(Quelle für Goldwert: goldpreis.de)
Stand: 25.09.2023
Die Entrichtung der Zakat wird einmal im Mondjahr, also alle 354 Tage fällig. Die Zakatpflicht besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem der Nisab-Wert erreicht wurde und ein Mondjahr über den Besitz des Vermögens verstrichen ist. Bevorzugt spenden Muslime ihre Zakat im Ramadan. Wichtig ist hierbei, dass die Zakat unabhängig ist von der Zakat-ul-Fitr.
Zakat darf laut dem Quran (At-Tauba, Vers 60) für folgende acht Empfängergruppen eingesetzt werden.
Islamic Relief vermittelt Zakatmittel an die ersten beiden Empfängergruppen (Arme und Bedürftige).
1 & 2 Für Arme und Bedürftige
3 Reisende & 4 Verschuldete
5 Verwalter der Zakat
6 auf Allahs Weg/für die Sache Allahs
7 für die Versöhnung von Herzen
8 für die Befreiung von unfreien Menschen
Nutze unseren Zakatrechner, um deine Zakat in wenigen Schritten zu berechnen oder schaue das Video für die Anleitung:
Die Zakatpflicht gilt für vermehrungsfähige Vermögensarten wie Geld, Kapitalanlagen, Gold und Silber, Immobilien und Handelswaren, sowie bestimmte Agrarprodukte und Nutztiere. Auch Bargeld, Ersparnisse, Aktien und Schmuck sind zakatpflichtig. Nicht dazu zählen Dinge, die man persönlich nutzt und die zu den Grundbedürfnissen gehören. Das sind beispielsweise das eigene Haus, Möbel, Nahrungsmittel und Kleidung. Auch der Familienwagen, Arztpraxen, Büroräume oder Geschäfte sind von der Zakatpflicht ausgeschlossen.
Die von Islamic Relief Deutschland unterstützten Hilfsprojekte sind ohne Ausnahmen zakatkonform. Dies bedeutet, dass alle Begünstigten, die in den Projekten berücksichtigt werden, eine Lebensextistenz unter dem Nisab-Wert führen und somit dazu berechtigt sind Zakat zu erhalten. Unser Einsatz endet nicht mit der einmaligen Verteilung der Zakat-Gelder. Wir behalten alle Begünstigten in unserem System, solange sie weiterhin bedürftig sind, um die Verteilung der Zakat nachhaltig zu gestalten.