
Islamic Relief Deutschland hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig, zehn Informationen über ihre Organisation auf ihrer Website zu veröffentlichen. Dazu zählen unter anderem: die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Website: www.transparente-zivilgesellschaft.de
Download: Wortlaut der Initiative und Selbstverpflichungserklärung
Wir, Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch beziehungsweise postalisch versenden:
Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V.
Neusser Str. 342
50733 Köln
Gründungsjahr: 1996
Unsere Satzung können Sie als PDF herunterladen.
Weitere Informationen über Islamic Relief Deutschland und unsere Arbeit finden Sie hier.
Datum: 1. März 2011 (2007-2009)
Finanzamt Köln-Nord
Steuernummer: 217/5956/0553
Die Namen und Funktion unserer Entscheidungsträger finden Sie unter: Unsere Struktur.
Unseren Tätigkeitsbericht finden Sie in unserem Jahresbericht unter Media- Publikationen -
Jahresberichte.
Anzahl Hauptamtliche: | 51 Personen in 27 Vollzeitstellen |
Anzahl Auszubildende: | 1 |
Anzahl Honorarkräfte: | 4 |
Anzahl Zivildienstleistende: | keine |
Anzahl Freiwilligendienstleistende: | keine |
Anzahl ehrenamtliche Mitarbeiter: | 1 Ehrenamtlicher 2 Praktikanten |
Die Angaben zur Mittelherkunft finden in unserem
Jahresbericht (Kapitel Finanzübersicht S. 47) unter Publikationen.
Die Angaben zur Mittelverwendung finden in unserem
Jahresbericht (Kapitel Finanzübersicht S. 47) unter Publikationen.
Im Jahr 2010 gab es keine Spenden von privaten oder juristischen Personen, die mehr als 10 Prozent der Jahreseinnahmen ausmachten.

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch erhalten Sie von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Für Spendenbeträge bis zu 200 € genügt in der Regel ein Kontobeleg
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