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 Islamic Relief > Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigung

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    Zuwendungsbestaetigung.pdf

    Spendenbescheinigung


    Spenden sind von der Steuer absetzbar

    Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar.
     

    Spendenbescheinigung & Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

    Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
     

    Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

    Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

    Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg vorzulegen. Dieser Zahlungsbeleg enthält Informationen wie den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird sowie Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag.

    Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Islamic Relief Deutschland erhalten Sie hier.

    Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
     

    Unser Spenderservice

    Islamic Relief Deutschland ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen. Wir senden Spendenbestätigungen derzeit nicht automatisch zu, um die Kosten gering zu halten. Sollten Sie jedoch eine Spendenbestätigung benötigen, können Sie diese gerne über unser Formular anfordern. Wir bestätigen Ihnen dann, dass Ihre Zuwendung für einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.


    Antrag auf Spendenbescheinigung

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    (Geben Sie bitte eine Email oder eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell und kostengünstig erreichen können.)
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    Letzte Aktualisierung am  23.02.2012 
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    • Islamic Relief Partnerorganisationen

    Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch erhalten Sie von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Für Spendenbeträge bis zu 200 € genügt in der Regel ein Kontobeleg

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