
Achtung! Zurzeit nehmen wir keine Testamentsspenden an. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Die ursprüngliche Verpflichtung nach dem Quran, vor seinem Ableben ein Testament niederzuschreiben, wurde durch die Herabsendung des islamischen Erbrechtes aufgehoben.
Ein Drittel des Erbes zur freien Verfügung
Nach dem islamischen Erbrecht kann man über ein Drittel seines Erbes frei verfügen. Sie haben die Möglichkeit, den Ihnen frei zur Verfügung stehenden Erbteil an Islamic Relief zu spenden und so das Leid der Menschen in Not zu verringern, die dringend Hilfe benötigen.
Testamentspflicht
Nur in einem Fall ist das Schreiben eines Testamentes Pflicht: Wenn der Erblasser noch Schulden vor Allah oder anderen Mitmenschen hat. Dies trifft z.B. zu, wenn noch Zakat zu zahlen ist oder wenn der Erblasser trotz ausreichender Mittel die Pilgerfahrt nicht vollbracht hat. In diesem Fall muss in einem Testament festgelegt werden, wer in Vertretung die Hadsch (rituelle Wallfahrt nach Mekka) vollzieht und wie die Zakat zu zahlen ist.
Tipp: Hierzulande ist es auch empfehlenswert, ein Testament aufzusetzen. Auf diese Weise kann geregelt werden, dass eine islamische Bestattung durchgeführt und das islamische Erbrecht beachtet wird.
Unsere Spenderbetreuerinnen
sind Montag bis Freitag
von 9 Uhr bis 17 Uhr
unter der Telefonnummer
0221 200 499-0 für Sie da.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch erhalten Sie von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Für Spendenbeträge bis zu 200 € genügt in der Regel ein Kontobeleg
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