Mit dem Begriff Kaffara ist im Islam die Sühne für eine bestimmte Tat gemeint. Kaffara kann in verschiedener Weise geleistet werden, wie z.B. durch die Zahlung eines Geldbetrages (zur Speisung eines Bedürftigen), zusätzliches Fasten oder die Freilassung eines Sklaven (heute nicht mehr zu berücksichtigen).
Kaffara für Fehler beim Fasten
1) Fastenbrechen bei Krankheit
Ist ein Muslim nur kurzfristig krank, ist er verpflichtet, die versäumten Fastentage nachzuholen. Leidet jemand an chronischen Erkrankungen, die das Fasten unmöglich machen, muss er als Ausgleich Kaffara für die versäumten Tage leisten. In diesem Fall muss für jeden Tag ein Bedürftiger gespeist werden. Als Richtwert gilt der Preis für eine warme Mahlzeit am Tag, also zirka 8 Euro.
2) Absichtliches Fastenbrechen ohne Grund
Bricht man das Fasten ohne driftigen Grund, ist der erste Schritt, Allah gegenüber aufrichtige Reue zu zeigen. Denn Er ist derjenige, der die Fehler der Menschen vergibt. Zusätzlich ist man verpflichtet, zwei Monate ohne Unterbrechung zu fasten. Ist man dazu nicht in der Lage, weil man es nicht geschafft hat, durchgängig zu fasten, speist man 60 Arme. Bevor man jedoch das Fasten unterbricht, muss man den Willen dazu bewiesen haben, sonst ist die Sühne nicht aufrichtig.
Diese Sühnehandlung gilt jedoch nur für einen absichtlich abgebrochenen oder ausgelassenen Fastentag.
3) Nachholen von Fastentagen (während des Ramadans) ohne Grund verzögern
Sollte ein Muslim ohne Grund die nachzuholenden Fastentage des Ramadans bis zum darauffolgenden Fastenmonat nicht abgeleistet haben, so ist er verpflichtet, für jeden Tag einen Armen zu speisen.
Zu beachten ist, dass die vier verschiedenen Rechtsschulen unterschiedliche Ansichten vertreten.
Kaffara bei Nichteinhaltung eines Versprechens
Ein nicht eingehaltenes Versprechen wird durch die Speisung von zehn bedürftigen Menschen gesühnt.