Mit dem Begriff Kaffara ist im Islam die Sühne für eine bestimmte Tat gemeint. Kaffara kann in verschiedener Weise geleistet werden, wie z.B. durch die
- Zahlung eines Geldbetrages (zur Speisung eines Bedürftigen)
- Zusätzliches Fasten
- Freilassung eines Sklaven (heute nicht mehr zu berücksichtigen)
Kaffara für Fehler beim Fasten
1) Fastenbrechen bei Krankheit
- bei kurzfristiger Krankheit müssen die versäumten Fastentage nachgeholt werden
- bei chronischen Erkrankungen, die das Fasten unmöglich machen, muss Kaffara für die versäumten Tage geleistet werden
In diesem Fall muss für jeden Tag ein Bedürftiger gespeist werden.
2) absichtliches Fastenbrechen ohne Grund
- aufrichtige Reue
- ununterbrochenes Fasten von zwei Monaten
oder
- Speisung von 60 Armen (falls das durchgängige Fasten nicht durchgehalten werden kann)
Diese Sühnehandlung gilt für einen absichtlich abgebrochenen oder ausgelassenen Fastentag.
3) Verzögern des Nachholens von Fastentagen (während des Ramadan) ohne Grund
Sollte ein Muslim ohne Grund die nachzuholenden Fastentage des Ramadan bis zum darauffolgenden Fastenmonat nicht abgeleistet haben, so ist er verpflichtet, für jeden Tag einen Armen zu speisen.
Man beachte, dass die vier verschiedenen Rechtsschulen unterschiedliche Ansichten vertreten.
Kaffara bei Nichteinhaltung eines Versprechens
Abdur-Rahman Ibn Samura berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "Verlange nicht nach der Führerschaft, denn wenn du mit dieser unaufgefordert beauftragt wirst, wird dir dabei geholfen und wenn du sie nach Verlangen innehast, wirst du ihr ausgeliefert sein. Und wenn du etwas schwörst und siehst, dass es besser wäre, wenn du anders handeln würdest, so tue, was besser ist und leiste die Sühne für deinen Schwur. "(Buchari)
Ein nicht eingehaltenes Versprechen wird durch die Speisung von 10 bedürftigen Menschen gesühnt.
Letzte Aktualisierung: 20.11.02009