Islamic Relief wehrt sich gegen Berichterstattung von ZEIT ONLINE

Köln, 21.05.2021 – Am 19. Mai 2021 veröffentlichte die ZEIT ONLINE einen Artikel mit dem Titel „Kein Steuergeld für Antisemiten!“. In diesem Artikel von Remko Leemhuis, der nicht als Meinungsbeitrag gekennzeichnet war, bezeichnet dieser Islamic Relief Deutschland (IRD) als „Terrorförderer“: Als Begründung führt der Autor die Aussage heran, dass Islamic Relief „signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft habe“. Daraufhin kommt dann eine unbelegte Behauptung, dass Islamic Relief Worldwide (IRW) mit Sitz in Birmingham Teil des Finanzierungsnetzwerks von Hamas sei. Dann wird behauptet, die Bundesregierung beantworte nicht die Frage nach ihren Erkenntnissen darüber, ob Gelder von Islamic Relief direkt an die Hamas geflossen seien. Und letztendlich setzt die ZEIT ONLINE Islamic Relief Deutschland durch die Überschrift gleich mit Antisemiten. Weder IRD noch IRW wurden zu diesen Vorwürfen befragt.

„Diese reine Verdachtsberichterstattung überrascht doch sehr bei einem Qualitätsmedium wie der ZEIT“, erklärt Nuri Köseli, Pressesprecher von IRD. „wir hätten uns hier mehr journalistische Qualität gewünscht. Wir können die Verdachts- und Falschaussagen des Berichts so nicht akzeptieren und wehren uns dagegen.“ Derzeit befindet sich IRD im Austausch mit der ZEIT.

Entgegen der Behauptung der israelischen Regierung verfügt Islamic Relief über keine Verbindungen zu Hamas und finanziert auch keinen Terror. Seitdem das israelische Verteidigungsministerium 2014 erstmal diese Vorwürfe äußerte, klagt IRW vor israelischen Gerichten gegen diese Behauptung. Das israelische Verteidigungsministerium lieferte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof keinerlei Belege, sondern nahm lediglich Anstoß an der humanitären Hilfe im Gazastreifen. Das Ministerium äußerte seine Befürchtung, dass die Hamas aus der humanitären Hilfe politisches Kapital schlage und einen Imagegewinn bei der Bevölkerung erzielen könne. Der Prozess läuft derzeit noch und wird leider immer wieder verschoben: https://www.theguardian.com/world/2020/jul/27/islamic-relief-to-contest-israeli-terrorism-allegations-in-court, https://www.islamicrelief.de/nachrichten/artikel/islamic-relief-weist-vorwuerfe-zurueck/.

Alle externen Untersuchungen zur Fördermittelverwendung durch internationale Prüforganisation und Mittelgeber haben stets die korrekte Mittelverwendung von IRD und IRW attestiert.

Islamic Relief ist ebenfalls keine antisemitische Organisation. Im Gegenteil: IRD ist eine unabhängige, politisch neutrale Organisation, die sich gegen jede Form der Diskriminierung, insbesondere des Antisemitismus stellt. Allerdings ist es richtig, dass einzelne Personen von hunderten von Mitgliedern und Vorstandsmitgliedern unseres internationalen Hilfswerkes unakzeptable Post veröffentlicht haben. Von diesen Personen haben sich IRW und IRD allerdings auch deswegen getrennt. Eine unabhängige Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Generalstaatsanwaltes für England und Wales, der sowohl IRW als auch alles Partnerorganisationen untersuchte, ergab eindeutig, dass Islamic Relief keine antisemitische Organisation sind: https://www.islamicrelief.de/nachrichten/artikel/islamic-relief-begruesst-empfehlungen-der-unabhaengigen-untersuchungskommission/.

Ansonsten würde IRD auch nicht regelmäßig in unterschiedlicher Form mit jüdischen Organisationen kooperieren: https://www.islamicrelief.de/nothilfeprojekte/griechenlandlesbos-mhpss-psychische-und-psychosoziale-notfallmedizin-und-unterstuetzung-fuer-gefluechtete-und-asylsuchende/.

Zu den Vorwürfen der Bundesregierung

Die Auskunft der Bundesregierung „Islamic Relief verfüge über personelle Verbindungen zu Organisationen der Muslimbruderschaft oder Organisationen, die dieser nahe ständen“ ist letztendlich extrem nebulös. Es geht hier nicht um organisatorische oder gar finanzielle Verbindungen, sondern „personelle“. IRD hat die Bundesregierung hierzu mehrfach um Auskunft gebeten: https://www.islamicrelief.de/nachrichten/artikel/islamic-relief-fordert-bundesinnenministerium-zum-dialog-auf/.

Unter anderem wegen der Vorwürfe der Bundesregierung riefen IRW und IRD mit ihren Partnerorganisationen im September 2020 die unabhängige Untersuchung unter dem Vorsitz des ehemaligen Generalstaatsanwalts für England und Wales, Dominic Grieve ins Leben: https://www.islamicrelief.de/nachrichten/artikel/islamic-relief-beruft-unabhaengige-untersuchungskommission-ein/. Die Ergebnisse finden sich hier: https://www.islamicrelief.de/nachrichten/artikel/islamic-relief-begruesst-empfehlungen-der-unabhaengigen-untersuchungskommission/.

Der IRD-Vorstand beschloss sogar neben der internationalen Untersuchungskommission eine zusätzliche Untersuchung in Auftrag zu geben, um alle Vorstände, Mitglieder und Führungskräfte hierzulande zu screenen und die Vorwürfe auszuräumen. IRD lässt sich von einem internationalen Sicherheitsunternehmen durchleuchten, um Erkenntnisse über die vermeintlichen „personellen“ Verbindungen zu erhalten und entsprechend handeln zu können: https://www.islamicrelief.de/nachrichten/artikel/neuer-vorstand-bringt-reformen-auf-den-weg/.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die von der ZEIT angeführten Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion deutlich hervorgeht, ist die von Islamic Relief umgesetzte humanitäre Hilfe zur Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen mit Medikamenten und medizinischen Verbrauchsmaterialien in Syrien mit Fördermitteln der Bundesregierung vollständig nachweisbar, und somit ist die zweckentsprechende Mittelverwendung nachvollziehbar. Die suggerierte Behauptung von Herr Leemhuis, dass Hamas oder Antisemiten von IRD-Projektmitteln profitiert haben könnte, ist unwahr; wahr ist, dass von den mit Spenden und Fördermitteln finanzierten IRD-Projekten ausschließlich notleidende Zivilbevölkerungen profitieren. Auch die Prüfung durch den Bundesrechnungshof ergab nach Kenntnis von IRD nach nichts Gegenteiliges.

Dem Autor von der ZEIT ist es nicht nur verboten, die nachweislich falsche Darstellung angeblicher Zuwendungen an die Hamas als Tatsachenbehauptung zu verbreiten – es ist ihm auch nicht erlaubt, entgegen der Feststellungen des Bundesrechnungshofes weiterhin wild über solche Zuwendungen „rumzuspekulieren“.

Und dass die Bundesregierung keine Auskünfte zu den Vorwürfen Israels erteilt, bedeutet keinesfalls, dass Islamic Relief Worldwide Mittel an die Hamas fließen lässt, sondern die Übermittlung der Erkenntnisse ausländischer Informationsgeber ohne ihre Zustimmung an Dritte nicht weitergegeben werden darf (Verletzung der „Third Party Rule“). Diese Situation nutzt die ZEIT für ihre Spekulationen. Als Zahlungsempfänger von Fördermitteln im Bereich der humanitären Hilfe ist Islamic Relief Deutschland eine nach strengen Kriterien überprüfte Hilfsorganisation. Eine Partnerschaft für Fördermittelzuwendungen setzt voraus, als humanitäre Hilfsorganisation stets über die fachliche Qualifikation zu verfügen, vorgegebene Standards zu erfüllen und in Sanktionslisten der EU und den UN nicht eingetragen zu sein. Islamic Relief erfüllt alle relevanten Voraussetzungen.